Die Beschlussvorlage für den „Standpunkt des Rates“ zur neuen EU-Verordnung über Medizinprodukte (MDR) wurde am 22. Februar 2017 veröffentlicht. Sie wurde dem Europäischen Rat am 7. März 2017 zur Beschlussfassung in erster Lesung vorgelegt. Im 2. Quartal 2017 kann bei Annahme durch das Parlament die Bekanntmachung der MDR im EU-Amtsblatt erfolgen; sie tritt dann 20 Tage nach der Bekanntmachung in Kraft. Mit dem Inkrafttreten der MDR beginnt die in der Verordnung vorgesehene Übergangsfrist von drei Jahren, innerhalb welcher sich Hersteller wahlweise noch nach altem (AIMDD und MDD) oder bereits nach neuem Recht (MDR) zertifizieren lassen können. Nach AIMDD oder MDD ausgestellte Altzertifikate behalten jedoch bis zu maximal vier Jahre nach dem Eintritt des Geltungsdatums ihre Gültigkeit. (Quelle: Juravendis)
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