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Hersteller müssen schnell Farbe bekennen

Klassifizierung färbender Lebensmittel tritt Ende November in Kraft
Hersteller müssen schnell Farbe bekennen

Die Übergangsfrist zur Einführung der europäischen Leitlinien für die Klassifizierung von Lebensmittelextrakten mit färbenden Eigenschaften steht kurz vor dem Ende: Nach dem 29. November 2015 sollten alle auf dem Markt erhältlichen Lebensmittel und Getränke den Anforderungen der neuen Leitlinien entsprechen. Diese legen erstmals genaue Kriterien für die Unterscheidung zwischen färbenden Lebensmitteln und Farbstoffen fest.

Herstellern bleibt wenig Zeit
Alle Produkte, die zum Färben von Lebensmitteln eingesetzt werden und den Kriterien für Färbende Lebensmittel nicht entsprechen, gelten nach dem 29. November als Farbstoff. Sie benötigen dann eine rechtliche Zulassung und müssen in der Zutatenliste durch die Kategoriebezeichnung „Farbstoff“, gefolgt von ihrer spezifischen Bezeichnung oder ihrer E-Nummer gekennzeichnet werden.„Den Herstellern von Lebensmitteln und Getränken bleibt nicht mehr viel Zeit, um ihre Produkte an die neuen Leitlinien anzupassen. Sie sollten ihre Kennzeichnung oder gar ihre Rezepturen überprüfen, um Konformität zu gewährleisten und gleichzeitig den Wünschen ihrer Kunden nach natürlichen Inhaltsstoffen gerecht zu werden“, so Dr. Hendrik Hoeck, Geschäftsführer der GNT-Gruppe. „Mit dem Ende der Übergangsphase erhalten Verbraucher Sicherheit darüber, dass Produkte, die als färbendes Lebensmittel deklariert werden, ihren Anforderungen an Natürlichkeit in vollem Maße gerecht werden.“
Guidance Notes legen Kriterien fest
Die Guidance Notes wurden am 29. November 2013 vom Ständigen Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit der Europäischen Kommission verabschiedet. Sie legen eindeutige Kriterien für die Unterscheidung von Farbstoffen und färbenden Lebensmitteln fest und schließen so die bestehende Rechtslücke in diesem Bereich. Alle färbenden Produkte, die durch eine selektive Extraktion von Pigmenten hergestellt werden, sind als Farbstoffe und demnach als Zusatzstoffe zu deklarieren. Das gilt auch dann, wenn sie auf Lebensmitteln oder anderen essbaren Rohstoffen basieren.„Mit über 35 Jahren Erfahrung in der Herstellung und dem Einsatz färbender Lebensmittel kann die GNT-Gruppe Lebensmittel- und Getränkehersteller bei der Umsetzung der Leitlinien und der Anwendung färbender Lebensmittel optimal beraten und unterstützen,“ so Dr. Hendrik Hoeck abschließend.
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