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Im Arzneibuch bekannt gemachte Sammlung über die Qualität, Prüfung, Lagerung, Abgabe und Bezeichnung von Arzneimitteln und den bei der Herstellung verwendeten Stoffen (§ 55 Abs. 1 Satz 1 AMG).
© 2013 – ECV – Lexikon der Pharmatechnologie
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