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Bindemittel

Lexikon Pharmatechnologie
Bindemittel

  1. Zur Herstellung von Schleifmitteln (Schleifscheiben, Schleifbänder) verwendetes organisches Harz (meist ein Duroplast), das den sicheren Verbund zwischen den Schleifgutkörnern (Al2O3 bzw. SiC) und dem textilen Trägerband herstellt.

    Speziell für die Schleifbearbeitung von Edelstahlmaterial werden an das Bindemittel besondere Anforderungen gestellt, um nachteilige Einflüsse auf die Edelstahloberfläche möglichst zu vermeiden. Deshalb werden gemäß einschlägiger Apparateherstellspezifikationen nur synthetische Bindemittel (ausgehärtete Harze, Duroplaste) erlaubt. Naturgebundene (Leim-)Scheiben sind nicht erlaubt, da die Leimstoffe erfahrungsgemäß überhitzen und die Verbrennungsprodukte die Edelstahloberflächen unzulässig kontaminieren können.

    Synthetische Bindemittel von Schleifkörpern für die Bearbeitung von Bauteilen aus austenitischen Edelstahllegierungen müssen eisen- und chloridfrei (≤ 10 ppm) sein. Sie bestehen hauptsächlich aus Phenolformaldehyd- bzw. Melaminharzen.

  2. Aus pharmazeutischer Sicht eine Substanz, die den mechanischen Zusammenhalt von Tabletten oder Granulaten sicherstellt. Als Beispiele sind hier zu nennen: verschiedene Zucker, Zellulosen und Stärken.

© 2013 – ECV – Lexikon der Pharmatechnologie

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