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Lösungsglühbehandlung

Lexikon Pharmatechnologie
Lösungsglühbehandlung

Glühen von Bauteilen bei Temperaturen knapp unter dem Schmelzpunkt der niedrigst schmelzenden Gefügebestanteile. Dadurch wird möglichst viel des härtenden Bestandteils vom Mischkristall im festen Zustand gelöst (Lösungsglühen). Geglüht wird im Salzbad mit Kali- und Natronsalpeter, im Luftumwälzofen bzw. im Ofen mit inerter (Argon) oder reduzierender Atmosphäre (Wasserstoff) bzw. unter Vakuum sowie (lokal) mittels Induktionsverfahren.

Bei austenitischen Edelstahllegierungen, wie z. B. 1.4404 / 1.4435, ist das Lösungsglühen bei ca. 1.050 bis 1.100 °C über ca. 5 bis 15 Minuten (je nach Bauteilvolumen bzw. Glühziel) die einzig zulässige Glühbehandlung zum

  • Weichglühen (kaltverfestigtes Gefüge nach kaltplastischem Umformen wird wieder normalisiert und dadurch z. B. bereit für eine weitere Kaltverformungsstufe),

  • Rekristallisationsglühen (Kornveränderungen (Korn) durch Schweißoperationen (Schweißen), Kaltverformungen etc. werden wieder rückgeführt),

  • Verformungserholungsglühen als Kombination von Weichglühen und Rekristallisationsglühen.

Glühen bei tieferen Temperaturen birgt die Gefahr, dass im relativ komplizierten Gefügeaufbau der Legierung infolge Diffusionsprozessen (Diffusion) Veränderungen eintreten, die nicht gewünscht sind und entsprechende (nachhaltige) technische Verschlechterungen verursachen (z. B. Chromcarbidbildung).

Um nach dem Glühen beim Abkühlen kritische Temperaturphasen, wie die Sigma-Phase bzw. Laves-Phase, rasch zu durchfahren, werden austenitische Edelstahllegierungen (etwa zur Vermeidung von Chromcarbid- bzw. Deltaferritbildung) meist abgeschreckt (Abschrecken).

Lösungsglühprozesse in Luftatmosphäre bzw. vorzugsweise im Vakuum bzw. inerter Atmosphäre (Ar) bzw. reduzierender Atmosphäre (H2) samt Abkühlvorgang sind im Glühzeugnis im Detail zu dokumentieren.

© 2013 – ECV – Lexikon der Pharmatechnologie

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