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Entscheidung, ein Risiko zu akzeptieren. Die Risikoakzeptanz kann eine formale Entscheidung zur Annahme des Restrisikos sein oder eine passive Entscheidung, in der die Restrisiken nicht definiert sind (s. Anhang 20 zum EG-GMP-Leitfaden, Kapitel 4 Ziff. 4.4).
© 2013 – ECV – Lexikon der Pharmatechnologie
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