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Rückprallelastizität

Lexikon Pharmatechnologie
Rückprallelastizität

Siehe auch: Härte, Härteprüfung.

Bei der Rückprallhärteprüfung das Verhältnis der zurückgewonnenen Arbeit zur aufgewandten Arbeit oder das Verhältnis zwischen Rückprallhöhe und Fallhöhe. Die Energiedifferenz entspricht der Verformungsarbeit des zu prüfenden Werkstoffs und des Aufprallkörpers, wobei speziell die Verformung des zu prüfenden Körpers eine Aussage über seine Härte erlaubt. Die Messung der Rückprallhärteprüfung ist in DIN 53512 festgelegt.

Die Werkstoffprüfung von Kunststoffen und Metallen oder Legierungen wie z. B. austenitischen Edelstahllegierungen unterscheidet streng technisch physikalische und technologische Prüfungen. Speziell die Prüfung der Härte eines Stoffes ist eine technologische Prüfung, die eine Reihe von spezifischen Annahmen trifft, um entsprechende Wertevergleiche zu ermöglichen, die nur für einen bestimmten Teil von technischen Werkstoffen zutreffen. Die einfache technologische Messung der Rückprallelastizität etwa von Elastomeren nach DIN 53512 erfolgt mit dem Pendelhammer an einem genormten Prüfkörper und misst die bei Rückfederung des Hammers freiwerdende Energie (Deformationsenergie), wobei die Dämpfung dem Energieverlust beim Rückprall entspricht.

Mit der Messung der Rückprallelastizität kann die elastische Qualität des Werkstoffs einfach durch Vergleich bestimmt werden.

© 2013 – ECV – Lexikon der Pharmatechnologie

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