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Streckgrenze

Lexikon Pharmatechnologie
Streckgrenze

Formelzeichen: σS oder σ0,2, Einheit: N/mm2.

Beim Zugversuch an einem Prüfling aus Kunststoff, Metall oder einer Legierung die Kraft (mechanische Spannung), bei der die elastische Verformung in die (kalt-)plastische Verformung übergeht, also Fließen eintritt. Dieser Vorgang wird graphisch im Spannungs-Dehnungs-Diagramm (σ / ε-Kurve) dargestellt.

Bei Erreichen der Streckgrenze des Materials verläuft die σ / ε-Kurve parallel zur Dehnungsachse, was bedeutet, dass ohne weitere Spannungserhöhung (Spannung bzw. Belastung konstant) eine plastische Verformung εplast erfolgt.

Zeigt die σ / ε-Kurve ein Zugkraft-(Spannungs-) Maximum, so unterscheidet man eine obere (σS,o) und eine untere (σS,u) Streckgrenze, wobei die obere Streckgrenze das Ende der elastischen Verformung anzeigt und die untere Streckgrenze die Spannung, bei der ohne weitere Spannungserhöhung plastisches Fließen erfolgt. Dies gilt vor allem bei vorwiegend (teil-)kristallinen Kunststoffen und z. B. auch bei austenitischen Edelstahllegierungen. Amorphe Kunststoffe erlauben kaum eine plastische Verformung, da sie nach der elastischen Verformungsphase meist Bruchversagen (Sprödbruch) aufweisen.

Sind obere und untere Streckgrenze beim Werkstoff nicht ausgeprägt, wird oft auch der Kennwert σ0,2 als Streckgrenzenwert bei 0,2 % plastischer Dehnung bzw. σ1,0 bei 1,0 % plastischer Dehnung definiert.

© 2013 – ECV – Lexikon der Pharmatechnologie

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