Bereits die KMU-Einstufung beinhaltet Fallstricke, etwa bei der Ermittlung der Mitarbeiterzahl und insbesondere im Falle der Verflechtung mit anderen Unternehmen. Die Eingruppierung sollte daher von kompetenter Stelle vorgenommen werden, etwa vom TÜV oder einem Energieberater.
Die Überwachung von Pumpen in industriellen Prozessen ist weit mehr als eine reine Schutzmaßnahme für das Pumpenaggregat. Neben der präventiven Wartung und...
Größere Unternehmen mit bereits etabliertem EnMS (Energiemanagementsystem) müssen jetzt hingegen genau prüfen, ob in der Unternehmensgruppe Tochterunternehmen oder auch Beteiligungen mit eigener Rechtspersönlichkeit existieren, die noch nicht in ihr EnMS integriert sind. Dazu können je nach Rechtsform auch Labore, Betriebskindergärten oder die Kantine zählen. Für die nicht integrierten Einheiten muss alle vier Jahre ein eigenes Energieaudit durchgeführt werden. Dies ist zwar aufwendig, im Zweifelsfalle aber günstiger als die jährliche Begutachtung im Rahmen des EnMS, weswegen man kleinere Einheiten im Regelfall aus dem EnMS ausklammert. Zudem können große Teile eines Energieaudits an externe Dienstleister vergeben werden.
Was ist nun zu tun?
Vor allem ist Eile geboten, denn derartige Audits erfordern mindestens ein halbes Jahr Arbeit und müssen vor Ablauf der Vier-Jahres-Frist abgeschlossen sein (gerechnet ab dem Abschluss des 2015er-Audits). Wer sich nicht absolut sicher ist, dass er von der
Auditpflicht ausgenommen ist, sollte dies mit einem Fachberater klären. Anschießend ist festzustellen, ob das Audit anhand der Norm DIN EN 16247 eigenständig abgearbeitet werden kann oder extern vergeben werden soll. Die Norm schreibt präzise vor, was in welchen Phasen wie zu bearbeiten ist, sodass dies oft vor allem eine Ressourcenfrage darstellt. Mit steigender Komplexität des Unternehmens (mehrere Standorte, verbundene Unternehmen) empfiehlt es sich jedoch, Energieauditoren zu beauftragen – schon aus Gründen der Rechtssicherheit.
Das Wiederholungs-Audit an sich läuft genauso ab wie die Erst-Auditierung – mit zwei Einschränkungen: Bereits analysierte Zeiträume dürfen nicht erneut herangezogen werden. Und Unternehmen mit mehreren gleichartigen Standorten müssen jetzt auch diejenigen mit einbeziehen, die bislang nicht untersucht wurden.
Praktische Vorgehensweise
In einem ersten von insgesamt sieben Schritten legt der Auditor gemeinsam mit dem Unternehmen den gewünschten Anwendungsbereich fest sowie Ziele und Kriterien zur Bewertung der Energieeffizienz. So genügt es zwar, wenn insgesamt 90 % des gesamten Energieverbrauchs untersucht werden. Hierfür müssen aber zunächst alle Verbräuche an allen Standorten, alle Prozesse, Einrichtungen, Gebäude, Anlagen und der Transport dokumentiert werden – auch kleinste Mengen. Bei der Auditierung 2015 kam es sogar vor, dass der Verbrauch des Rasenmähers aufzulisten war; auch wenn „energieeffizientes Mähen der Außenanlagen“ im Rahmen der Definition des Anwendungsbereichs dann ausgeklammert werden konnte. Besonderes Augenmerk sollte auf die Definition der Energieleistungskennzahlen (EnPI), also die zentralen Bewertungskriterien, gelegt werden. Sie beschreiben grob vereinfacht meist den Verbrauch je Produktmenge, Umsatz oder Fläche. Dabei sind alle Parameter zu berücksichtigen, die den Verbrauch beeinflussen. Dazu zählen Temperatureinflüsse (Klimatisierung, Prozesswärme, Kälteerzeugung), veränderte Produktvolumina/Chargen, Prozessbedingungen oder Nachfrageschwankungen.
Das Unternehmen muss einen Zeitraum von zwölf aufeinander folgenden Monaten für die Analyse definieren und alle Verbräuche von allen Energieträgern in diesem Zeitraum erfassen. Es bietet sich an, 2019 die Daten aus 2018 zu analysieren.
In einer Auftaktbesprechung wird dann das praktische Vorgehen abgestimmt und ein Verantwortlicher festgelegt, der den Auditor begleitet. Zunächst ist zu klären, welche Daten zur Verfügung stehen und wie eventuell erforderliche zusätzliche Messungen umgesetzt werden. Eventuell bedarf es neuer Zähler. Zu klären ist auch die Art und Weise der Datenaufbereitung. Die Datengrundlage sollte anhand von Rechnungen, Zählerständen und ggf. Lastgangdaten nachweisbar und überprüfbar sein. Wo keine Nutzungsdaten vorliegen, darf plausibel geschätzt werden (sofern es dafür nachprüfbare Daten gibt).
Entscheidend, die Datenerfassung
Für diese Phase sind durchschnittlich drei Monate zu veranschlagen: Der Auditor sammelt Informationen und Daten über die Systeme, Prozesse und Einrichtungen, die Energie verbrauchen und Parameter beeinflussen. Zum einen werden die Messreihen des zurückliegenden Zyklus 2014 bis 2018 betrachtet, aber auch exemplarische neue Messkampagnen gestartet, die natürlich repräsentativ sein müssen. Hier kommt wieder der Faktor Zeit ins Spiel: Wenn etwa ein klimatischer Einfluss vorliegt, muss man die entsprechenden Jahreszeiten abwarten.
Neben den Daten und Ergebnissen aus vorherigen Untersuchungen müssen auch zwischenzeitlich eingeholte Angebote hinsichtlich Energieverbrauch und Effizienz einbezogen werden. Auch Energietarife, Konstruktions-, Betriebs- und Wartungsdokumente werden verarbeitet. Alle Daten müssen genau genug erfasst werden. Um Potenziale aufzeigen zu können, müssen einzelne Bereiche – je nach Ehrgeiz – definiert werden. Dies können wesentliche Verbraucher sein, vermutete Verbesserungspotenziale im letzten Audit oder auch eine Betrachtung getrennt nach Anlagen, Standorten und Prozessen.
Vierter Schritt – Vor-Ort-Begehung
Nach der Datensammlung muss der Auditor die relevanten Einrichtungen aufsuchen. Er wird Energieeinsatz, Arbeitsabläufe und Nutzungsverhalten sowie deren Einfluss auf Energieverbrauch und -effizienz kontrollieren. Er prüft anhand der Nachweise (z. B. Gasrechnungen), stellt sicher, dass die Messungen unter realen Bedingungen stattfinden und ermittelt, wo zusätzliche Daten benötigt werden. Dabei werden vorrangig große Verbrauchsstellen geprüft. Auf dieser Basis entstehen erste Verbesserungsvorschläge. Der Auditor greift in dieser Phase auch auf das Wissen der Mitarbeiter zurück. Vor allem bei Prozessen, die seit Jahren unverändert ablaufen, kann er die Bildung von Arbeitsgruppen anregen, mit denen Verbesserungsmöglichkeiten diskutiert werden. Prozessverantwortliche und Kommunikationsstrukturen werden festgelegt. Das befördert das Ziel, dass Ideen aus der Belegschaft leichter zur Geschäftsführung durchdringen.
Analyse und Bericht
Im Schritt Analyse wird die Ist-Situation der energiebezogenen Leistung festgestellt. Die EnPI werden berechnet, gegebenenfalls bereinigt und bewertet. Präzise Verbesserungsvorschläge werden formuliert und anhand festgelegter Kriterien bewertet. Hierfür holt ein guter Auditor auch Angebote von Anlagenbauern ein, um die Wirtschaftlichkeit seiner Vorschläge analysieren zu können. Wichtig ist, dass die Zuverlässigkeit der Daten, der angewandten Berechnungsmethoden und der getroffenen Annahmen aufgezeigt werden. Sie setzen den Rahmen.
Alle bisherigen Prüfschritte fasst der Auditor in einem Bericht zusammen, der das Audit mit den gesetzten Rahmenbedingungen und Verbesserungsmöglichkeiten auflistet. Empfehlungen und Pläne zur Umsetzung sind ebenso Bestandteil wie Annahmen für die Berechnung der Einsparungen, Informationen über mögliche Zuschüsse, Wirtschaftlichkeitsanalysen, Vorschläge zur Überprüfung der Einsparung nach der Umsetzung und mögliche Wechselwirkungen zwischen Empfehlungen und Schlussfolgerungen.
Abschließend präsentiert der Auditor seine Ergebnisse in der Abschlussbeschprechung. Dabei ist es sinnvoll, dass mindestens der Energiebeauftragte des Unternehmens und leitende Mitarbeiter aus den energierelevanten Unternehmensbereichen teilnehmen, ebenso Team- und Produktionsleiter. Denn ein kluger Know-how-Transfer kann die Voraussetzung dafür schaffen, dass Veränderungen auch effizient umgesetzt werden: Oft machen unreflektierte Rituale 30 bis 50 % der Infrastrukturverbräuche aus; dazu zählen zum Beispiel morgendliches Ofenvorheizen, Pumpen- oder Antriebe-Einschalten, die unabhängig vom tatsächlich benötigten Vorlauf gestartet werden.
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Im Fokus: Die Chemieunternehmen
Ein Fünftel der Energie, die von der deutschen Industrie verbraucht wird, entfällt auf die Chemiebranche. Es ist daher davon auszugehen, dass das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) den Schwerpunkt seiner Stichproben-Prüfungen auf diese Branche legen wird. Wer es nicht schafft, sein Audit fristgerecht abzuschließen, dem drohen Bußgelder von bis zu 50 000 Euro sowie Ordnungswidrigkeitsverfahren. Die ECG empfiehlt daher, das Audit noch im Frühjahr in die Wege zu leiten, zumal es zu wenige qualifizierte Auditoren gibt, die im Jahresverlauf immer stärker nachgefragt sein werden. Bei der Wahl eines Auditors können die Unternehmen auf eine Liste des BAFA zurückgreifen. Sie sollten dabei in jedem Fall sicherstellen, dass der Auditor über Branchenkenntnisse verfügt und entsprechende Referenzen vorlegen kann.