Höchste Priorität hat bei Vision Zero die Vermeidung tödlicher und schwerer Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten. Eine Grundannahme dabei ist, dass Menschen Fehler machen. Daher müssen Systeme so gestaltet werden, dass diese Fehler nicht zu lebensbedrohlichen Verletzungen oder Erkrankungen führen. Überträgt man dieses Prinzip auf die chemische Verfahrenstechnik, rücken insbesondere die Gefahrstoffe in den Fokus, die den Mitarbeitern erhebliche gesundheitliche Schäden zufügen können. Gefahrstoffe gelten jedoch nicht ausschließlich am Arbeitsplatz als bedrohlich. Viele dieser Substanzen können bei Unfällen oder Freisetzung erhebliche Auswirkungen auf das Umfeld und die Umwelt haben. Die Ausdehnung der Vision Zero auf den Umweltschutz und den Schutz der Allgemeinheit bildet daher für Unternehmen der chemischen Industrie die Grundlage für ein umfassendes Präventionskonzept im Umgang mit Gefahrstoffen.
Die Überwachung von Pumpen in industriellen Prozessen ist weit mehr als eine reine Schutzmaßnahme für das Pumpenaggregat. Neben der präventiven Wartung und...
Rechtliche Anforderungen
Ein sicherer Umgang mit Gefahrstoffen ist eng mit den geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen und Normen verknüpft. In Deutschland bestehen neben dem Arbeitsschutzrecht zahlreiche Vorgaben aus verschiedenen Rechtsbereichen wie Umweltrecht, Chemikalienrecht und öffentlichem Baurecht. Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) legt die Anforderungen an den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen fest und die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) konkretisiert diese, indem sie festlegt, wie solche Stoffe gelagert, transportiert und verarbeitet werden müssen, um Gewässerschäden zu verhindern. Dies schließt Maßnahmen wie die Einrichtung von Auffangvorrichtungen, die Einhaltung von Mindestabständen zu Gewässern und die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen ein. Die AwSV betrifft insbesondere Anlagen, in denen wassergefährdende Stoffe in größeren Mengen vorhanden sind.
Die TRGS 510 (Technische Regeln für Gefahrstoffe 510) reflektieren in Deutschland den Stand der Technik für die Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern und konkretisieren dabei im Rahmen ihres Anwendungsbereichs die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Ortsbewegliche Behälter, wie zum Beispiel Kanister, Fässer und IBC, sind dabei als nicht fest montierte oder verbaute Behältnisse definiert, die transportiert werden können.
Ein Gefahrstofflager stellt eine bauliche Maßnahme dar und unterliegt in der Regel der Baugenehmigungspflicht. Insbesondere bei Gefahrstofflagern für entzündbare Stoffe geht man in der Regel von einem erhöhten Brandrisiko aus. Daher wird das Gefahrstofflager als Sonderbauwerk eingestuft, was strengere Auflagen für die Baugenehmigung nach sich zieht. Eine umfassende Brandschutzplanung inklusive eines objektbezogenen Brandschutzkonzepts ist hierbei vorgeschrieben und muss im Genehmigungsverfahren nachgewiesen werden.
Sicherheitsschrank oder Container
Sicherheitsschränke ermöglichen eine sichere Aufbewahrung begrenzter Mengen von Gefahrstoffen (unter 200 kg) innerhalb von Gebäuden. Sie eignen sich für die Lagerung aller Arten von flüssigen und festen Gefahrstoffen sowie für Druckgaskartuschen und Aerosolpackungen gemäß der TRGS 510. Durch die Verwendung von Sicherheitsschränken gelten die Schutzmaßnahmen gemäß den Abschnitten 5–12 der TRGS 510 automatisch als erfüllt. Denios bietet sowohl Sicherheitsschränke wie den feuerbeständigen Gefahrstoffschrank Select W-123 als auch größere Gefahrstofflager in Containerbauweise. Diese werden eingesetzt, wenn die Lagermenge die Kapazität von Sicherheitsschränken übersteigt. Sie sind geeignet für die sichere Lagerung von flüssigen und festen Gefahrstoffen, Druckgaskartuschen und Aerosolpackungen gemäß den Richtlinien der TRGS 510 und können sowohl innerhalb von Gebäuden als auch im Freien aufgestellt werden. Ein Beispiel ist das Gefahrstofflager BS (Basic Store). Die Regalkonstruktion ist in zwei Größen erhältlich und verfügt über eine integrierte Auffangwanne, damit wassergefährdende Stoffe wie Öle oder Säuren sicher aufbewahrt werden können. Momentan erfolgt das Antragsverfahren für eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt). Das unisolierte Gefahrstofflager BS ist für die Gemischtlagerung von bis zu 32 Fässern oder 8 IBCs ausgelegt, eine leichte Dachschräge verhindert die Ansammlung von Regenwasser.
Brandschutz und Explosionsschutz
Für die Lagerung brennbarer Stoffe müssen die Gefahrstofflager entsprechende Brandschutzmaßnahmen aufweisen. Denios bietet Gefahrstofflager mit einer brandschutztechnischen Auslegung nach REI 90 oder REI 120. Die Zulassung beinhaltet umfassende Brandschutzprüfungen, deren Bestehen von einem unabhängigen Prüfinstitut bestätigt wurden. Die Brandschutzlager können für jede Anforderung konstruiert und ausgestattet werden – egal, wo auf der Welt sie eingesetzt werden sollen. International sind so bis zu 120 min Feuerbeständigkeit möglich – als Gesamtsystem geprüft und zertifiziert. Das Brandschutzlager WFP-X 22 beispielsweise ist ein begehbares Gefahrstofflager für Kleingebinde und 200-l-Fässer für das sichere Lagern, Umfüllen oder Entnehmen entzündbarer und wassergefährdender Stoffe. Dank Doppelrahmenkonstruktion bietet das Lager sicheren F90-Brandschutz von innen und außen. Abschließbare, selbstschließende EI-90-C-Brandschutztüren sichern den Inhalt des Lagers zusätzlich. Für die begehbaren WFP-Lager sind zudem Brandschottungen und Aerosollöscheinrichtungen sowie weiteres Brandschutzzubehör erhältlich.
Maßnahmen zum Explosionsschutz gehen über die reinen Brandschutzmaßnahmen hinaus. Neben Erdungseinrichtungen steht für Brandschutzlager der WFP-Produktfamilie ein explosionsgeschützter Transmitter zur Detektion von brennbaren Gasen und Dämpfen zur Verfügung. Auch eine Absaugung gefährlicher Gase und Dämpfe aus dem Lager ist möglich.
Monitoring und Kontrolle
Die regelmäßige Überprüfung der Einhaltung von Sicherheitsstandards und die Identifikation von Verbesserungspotenzialen sind wesentliche Bestandteile der Vision Zero. Der Einsatz moderner Technologien wie Sensoren, Überwachungssysteme und digitale Plattformen kann Sicherheitsverantwortliche bei der effizienten Überwachung von Gefahrstoffen unterstützen. Diese Technologien ermöglichen eine Echtzeitüberwachung, Frühwarnsysteme und Datenanalysen, um potenzielle Risiken frühzeitig zu erkennen.
Denios GmbH, Bad Oeynhausen
Halle 4.0, Stand J8