Startseite » Chemie » Anlagenbau (Chemie) »

Uberschrift oder Dachzeile mit dem Keyword - wird genau so in Google ausgespielt

Regeln für Nachhaltigkeit neu definiert
Umsetzung der EU-Batterieverordnung

Seit Februar 2024 ist die neue EU-Batterieverordnung in Kraft und stellt Unternehmen branchenübergreifend vor große Herausforderungen. Die chemische Industrie muss Prozesse zum Teil radikal überdenken und nachhaltiger gestalten. TÜV Süd klärt auf, welche Anforderungen relevant und welche Maßnahmen erforderlich sind.

Die EU-Batterieverordnung formuliert neue produktbezogene Anforderungen an Unternehmen, die Batterien herstellen, importieren oder in Verkehr bringen. Die chemische Industrie ist davon auf mehreren Ebenen betroffen. Als Hersteller batterierelevanter Materialien müssen Unternehmen sicherstellen, dass ihre Produkte den neuen Umwelt- und Sicherheitsstandards entsprechen. Bei der Beschaffung von Rohstoffen sind darüber hinaus die geforderten Sorgfaltspflichten einzuhalten. Außerdem sind Recyclingunternehmen verpflichtet, effiziente Rücknahme- sowie Recyclingprozesse einzuführen und die vorgegebenen Quoten einzuhalten.

Die chemische Industrie nutzt Batterien aber auch selbst für die Energiespeicherung, Mess- und Regeltechnik, die Elektromobilität im Werk, Notstromaggregate sowie für tragbare Werkzeugen und Geräte. Prinzipiell ist die neue Verordnung für alle diese Batterietypen relevant. Mit der EU-Batterieverordnung rücken Themen wie die Ausweisung des CO2-Fußabdrucks, Vorgaben zum Rezyklatgehalt, Lieferkettensorgfaltspflicht und eine ressourcenschonenden Kreislaufwirtschaft in den Fokus. Nachhaltigkeit in allen Produktlebensphasen soll so gewährleistet sein. Die Berechnung des CO2-Fußabdrucks der Batterie beispielsweise soll gemäß eines eigens verabschiedeten delegierten Rechtsakts erfolgen und über einen QR-Code auf der Batterie abrufbar sein. Berücksichtigt werden dabei unter anderem Rohstoffgewinnung, Transportwege, Herstellungs- und Recyclingprozess der Batterien. Die Nutzung und damit der CO2-Beitrag des gespeicherten Stroms aus der Batterie bleiben unberücksichtigt.

Kreislaufwirtschaft und Recycling

Die chemische Industrie fordert die Verordnung vor allem bei der Kreislaufwirtschaft, dem Recycling und dem Abfallmanagement. Batterien enthalten eine Vielzahl von Materialien, die es in Europa nicht gibt. Seltene Erden, Cobalt, Nickel, Lithium, etc. müssen für die Herstellung überwiegend importiert werden. Diese Rohstoffe stammen häufig aus konfliktbelasteten Regionen und führen vor Ort beispielsweise zu Problemen im Hinblick auf Menschenrechte und Umweltschäden. Um die Abhängigkeit von diesen Importen zu reduzieren, ist die nächstliegende Lösung, die entsprechenden Mineralien weitestgehend im Kreislauf zu halten.

Eine zentrale Forderung der EU-Batterieverordnung ist daher, dass Hersteller künftig für die Rücknahme und das Recycling ihrer Batterien verantwortlich sind. Hinzu kommt, dass Batterien künftig einen Mindestanteil Recyclingmaterialien (Rezyklate) enthalten müssen. Ab 2031 müssen beispielsweise bestimmte Batterien für die Industrie Quoten erfüllen, die dann schrittweise erhöht werden. Solche strengen Recyclingquoten – insbesondere vor dem Hintergrund des stetig wachsenden Marktes für Lithium-Ionen-Batterien – erfordern die Entwicklung und Implementierung effizienter Recyclingprozesse und -technologien sowie den Aufbau großer Recyclingkapazitäten. In wenigen Jahren, wenn die zuletzt stark gestiegenen Absatzzahlen an Neubatterien in Fahrzeugen oder in Batteriespeichern nach und nach zu Alt- und Abfallbatterien werden, werden diese Kapazitäten entscheidend sein, um eine Kernanforderung der Batterieverordnung zu erfüllen.

Effizientes Abfallmanagement

Strategien zu entwickeln, um ihre Abfallströme effektiv zu managen ist ein branchenübergreifendes Thema für Unternehmen jeder Größe. Die längste Zeit war die Wirtschaft hier auf Herstellung, Konsum und anschließende Entsorgung durch den Verbraucher ausgerichtet. Mit der neuen Verordnung sind nun aber Hersteller und Inverkehrbringer von Batterien stärker als bisher für die Rücknahme und Wiederverwertung ihrer Produkte verantwortlich.

Bereits funktionierende Rücknahmesysteme gibt es beispielsweise für Starterbatterien oder für Batterien, die in kabellosen Geräten eingesetzt werden. Diese gelten bislang für Verbraucher und für haushaltsübliche Mengen. Verbraucher können ihre Altbatterien in Wertstoffhöfen kostenfrei abgeben. Spezielle Entsorger, die sich darauf spezialisiert haben, übernehmen, gegen Gebühr, die Verantwortlichkeit für die fachgerechte Sammlung und Entsorgung. Ähnliche Systeme sieht die Batterieverordnung für die ungleich größeren Elektrofahrzeug- und Industriebatterien vor.

Durch die Forderungen der EU-Batterieverordnung entsteht folglich ein neuer, großer Recycling- und Entsorgungsmarkt mit einer enormen Vielfalt an Produkten. Angesichts dieser Herausforderung sind erste Bestrebungen von Unternehmen erkennbar, das Thema Abfall gemeinschaftlich, in Verbünden zu handhaben. Insgesamt aber sind viele Unternehmen noch nicht optimal vorbereitet, wenn es um Maßnahmen zu einem effektiven Abfallmanagement geht.

Transparente Lieferkette einhalten

Durch die EU-Batterieverordnung kommt auch der Sicherstellung einer verantwortungsvollen Lieferkette noch größere Bedeutung zu. Sie fordert eine nachhaltige Beschaffung kritischer Rohstoffe. Um der Sorgfaltspflicht zu entsprechen, sind eine systematische Risikoanalyse der Lieferkette und die Etablierung transparenter Lieferantenbeziehungen entscheidend. Dies angesichts der oft komplexen, global verteilten Versorgungswege sicherzustellen und zu dokumentieren, ist insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen eine große Aufgabe.

Die EU-Batterieverordnung macht klare Vorgaben in Hinblick auf die Risikokategorien, die durch die Unternehmen gehandhabt werden sollen. So sind bei den kritischen Rohstoffen Lithium, Kobalt, Grafit und Nickel die Auswirkungen der Gewinnung auf Umwelt, Klima und menschliche Gesundheit zu erheben, zu bewerten und gegebenenfalls Maßnahmen zu ergreifen, um potenzielle Risiken zu mindern. Unternehmen sollten klare ethische Richtlinien im Hinblick auf die Beschaffung formulieren und diese konsequent umsetzen. Um die Implementierung nachhaltiger Praktiken zu fördern und das Bewusstsein für die Bedeutung einer sauberen Lieferkette zu schärfen, ist beispielsweise die Zusammenarbeit mit Brancheninitiativen sinnvoll.

Qualität und Haltbarkeit

Wiederaufladbare Batterien sind eine Schlüsseltechnologie beim Umbau des europäischen Verkehrs und der Stromnetze hin zu mehr Nachhaltigkeit. Entsprechend wertvoll ist die Ressource Batterie. Für eine längere und nachhaltigere Nutzung legt die neue Batterieverordnung einen wichtigen Fokus auf Qualität, Leistung und Haltbarkeit der Produkte. Batterien für die Elektromobilität, große Industriebatterien aber auch Batterien für leichte Fahrzeuge wie E-Bikes oder E-Scooter sind künftig durch eine unabhängige, benannte Stelle auf CE-Konformität zu prüfen. Dabei prüfen die Experten der benannten Stelle unter anderem, ob in der Fertigung ein angemessenes Qualitätsmanagementsystem etabliert wurde. Ebenso wird im CE-Konformitätsprozess überprüft, ob die Leistungsfähigkeit und die Haltbarkeit der Batterien mittels Tests, Simulationen und Berechnungen nachgewiesen und dokumentiert wurde.

Um die EU-Vorgaben konsequent umzusetzen, müssen Unternehmen weitgehende Veränderungen ihrer Prozesse realisieren. Unabhängige Stellen wie TÜV Süd klären hier auf, welche Anforderungen für ein Unternehmen relevant sind und unterstützen bei der Umsetzung der notwendigen Maßnahmen. Angefangen bei einer Erstbewertung zur Ermittlung des Status Quo bis hin zu regelmäßigen Inspektionen, die gewährleisten, dass Produktionsprozesse den Vorschriften entsprechen und kontinuierlich verbessert werden.

TÜV Süd Industrie Service GmbH, München


Autor: Yalcin Ölmez

Abteilungsleiter Investitions- und Betriebsrisiken,

TÜV Süd Industrie Service GmbH


Kernpunkte:   EU-Batterieverordnung

  • CE-Kennzeichnungspflicht:
    ab August 2024, um die Einhaltung wichtiger Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltschutzstandards zu gewährleisten
  • digitaler Batteriepass:
    verpflichtend ab Februar 2027. Enthält wichtige Verbraucherdaten zu Herkunft, Zusammensetzung und Leistung der Batterien.
  • CO2-Fußabdruck:
    zeitlich gestaffelte Pflicht für Elektrofahrzeugbatterien, wiederaufladbare Industriebatterien und LV-Batterien eine Erklärung zum CO2-Fußabdruck zu erstellen
  • Lieferkettensorgfaltspflicht:
    Es gelten strenge Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit der Lieferkette. Bei der Beschaffung von Rohstoffen sind hohe Umwelt- und Sozialstandards einzuhalten.
  • Qualitäts- und Leistungsanforderungen: Vorgaben zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit und Lebensdauer von Batterien
  • Kreislaufwirtschaft:
    Gesetzliche Vorgaben für Wiederverwendbarkeit von Batterien und Materialien. Mindestrecyclingquoten für Stoffe wie Lithium, Kobalt, Nickel.
  • Entsorgung und Rücknahmesysteme:
    erweiterte Herstellerverantwortung sowie Einführung von Systemen zur Rücknahme und Entsorgung von Altbatterien
Unsere Webinar-Empfehlung
Newsletter

Jetzt unseren Newsletter abonnieren

cav-Produktreport

Für Sie zusammengestellt

Webinare & Webcasts

Technisches Wissen aus erster Hand

Whitepaper

Hier finden Sie aktuelle Whitepaper

Top-Thema: Instandhaltung 4.0

Lösungen für Chemie, Pharma und Food

Pharma-Lexikon

Online Lexikon für Pharma-Technologie

phpro-Expertenmeinung

Pharma-Experten geben Auskunft

Prozesstechnik-Kalender

Alle Termine auf einen Blick


Industrie.de Infoservice
Vielen Dank für Ihre Bestellung!
Sie erhalten in Kürze eine Bestätigung per E-Mail.
Von Ihnen ausgesucht:
Weitere Informationen gewünscht?
Einfach neue Dokumente auswählen
und zuletzt Adresse eingeben.
Wie funktioniert der Industrie.de Infoservice?
Zur Hilfeseite »
Ihre Adresse:














Die Konradin Verlag Robert Kohlhammer GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten, die der Nutzer bei der Registrierung zum Industrie.de Infoservice freiwillig zur Verfügung stellt, zum Zwecke der Erfüllung dieses Nutzungsverhältnisses. Der Nutzer erhält damit Zugang zu den Dokumenten des Industrie.de Infoservice.
AGB
datenschutz-online@konradin.de