Früher oder später nimmt auch die beste Persönliche Schutzausrüstung (PSA) Schaden. Was ist dann zu tun? Und wer ist eigentlich für den sicheren und einwandfreien Zustand der PSA verantwortlich? Die Fachgruppe „Persönliche Schutzausrüstungen“ im VTH Verband Technischer Handel e.V. klärt auf.
Die hauptsächliche Verantwortung für eine funktionsfähige und sichere Schutzausrüstung im Betrieb trägt der Arbeitgeber. Er hat für die erforderliche Instandhaltung und den Austausch von Persönlichen Schutzausrüstungen (PSA) zu sorgen sowie einen bleibenden Schutz und einen guten hygienischen Zustand zu gewährleisten. Allerdings kann er diese Aufgabe an geschulte Angestellte oder externe Dienstleister übertragen. Voraussetzung ist, dass die zuständige Person über das nötige Hintergrundwissen sowie praktische Fähigkeiten für die sachkundige Überprüfung, Wartung und Beurteilung der PSA verfügt.
Wichtige PSA-Grundlagen
Besteht die PSA aus mehreren Bestandteilen (zum Beispiel Helm, Schutzbrille und Gehörschutz), muss der Arbeitgeber die PSA-Elemente so aufeinander abstimmen, dass die Schutzwirkung der einzelnen Ausrüstungen nicht beeinträchtigt oder gar aufgehoben wird. Eine Überprüfung der PSA auf augenscheinliche Mängel muss vor jeder Benutzung durchgeführt werden. Darüber hinaus sind die einschlägigen Hinweise in den Informationsbroschüren der Hersteller und in den DGUV-Regeln für die Benutzung bestimmter PSA zu beachten. Nach Ende der durch den Hersteller vorgegebenen Gebrauchsdauer muss die PSA ausgetauscht werden, auch wenn sie äußerlich noch intakt wirkt und keinen erkennbaren Schaden aufweist.
Mit der Gebrauchsdauer ist die Zeitspanne gemeint, über die eine PSA ihre komplette Funktion behält. Entsteht ein Schaden, der die Funktionstüchtigkeit der PSA innerhalb der Gebrauchsdauer gefährdet, darf eine Reparatur nur mit den vom Hersteller angegebenen Ersatzteilen und nach seiner Anleitung durchgeführt werden.
Ein ergänzender Hinweis: Persönliche Schutzausrüstung ist, wie der Begriff schon vermuten lässt, grundsätzlich nur für den Gebrauch durch eine Person bestimmt. Erfordern die Umstände dennoch eine Benutzung durch verschiedene Beschäftigte, hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass durch diese Mehrfachnutzung Gesundheitsgefahren oder hygienische Probleme nicht auftreten.
Ein Beispiel: Schutzhelm und Anstoßkappen
Eine besonders wichtige PSA ist der Kopfschutz. Hier gibt es im beruflichen Kontext den Industrieschutzhelm sowie die Industrie-Anstoßkappe. Nach einer starken Beaufschlagung und bei sichtbaren Mängeln dürfen weder Helm noch Anstoßkappe weiterbenutzt werden. Der Kopfschutz muss vom Arbeitgeber sofort aus der betrieblichen Nutzung entfernt werden, selbst wenn das Ende der Gebrauchsdauer noch nicht erreicht ist oder wenn eine Beschädigung des Kopfschutzes nicht erkennbar ist.
Bei den Schutzhelmen wird zwischen Helmen aus thermoplastischen und solchen aus duroplastischen Kunststoffen unterschieden. Für die meisten thermoplastischen Helme gilt eine Gebrauchsdauer, gemessen ab Herstellungsdatum, von maximal vier Jahren. Die Gebrauchsdauer von Industrieschutzhelmen aus duroplastischen Kunststoffen ist oft doppelt so lang, also bis zu acht Jahren. Ihre Gebrauchsdauer kann aber ebenfalls vor allem durch mechanische Beschädigungen und Witterungseinflüsse, wie UV-Strahlung, beeinflusst werden, sodass die reale Gebrauchsdauer deutlich kürzer sein kann.
Sicht- und Knacktest
Für die Bewertung des sicheren und funktionsfähigen Zustands eines Schutzhelms lassen sich zwei Methoden anwenden: der einfache Sichttest und der sogenannte „Knacktest“. Beide Verfahren müssen den Beschäftigten in Schulungen und Unterweisungen beigebracht werden. Denn auch die Arbeitnehmer stehen in der Verantwortung, die Funktionsfähigkeit ihrer PSA regelmäßig zu überprüfen.
Mit dem Knacktest wird die „Versprödung“ des Helms überprüft. Er funktioniert bei Helmschalen aus thermoplastischem Kunststoff ohne Glasfaserverstärkung. Dabei wird die Helmschale mit den Händen seitlich leicht eingedrückt bzw. der Schirm leicht verbogen. Nimmt man bei aufgelegtem Ohr Knister- oder Knackgeräusche wahr, sollte der Helm nicht mehr benutzt werden.
Beratung im Technischen Handel
Nicht nur der Helm, sondern jedes einzelne PSA-Produkt hat seine spezifischen Anzeichen für den allmählichen Verlust der Schutzfunktion, auf die ihr Träger und die Verantwortlichen im Betrieb kontinuierlich achten müssen. Der Technische Handel kennt durch seine Qualitätspartnerschaft mit den wichtigsten Herstellern alle Fakten und Details und kann seine Kunden kompetent und umfassend beraten.