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So gelingt das Prüfungsmanagement für überwachungspflichtige Anlagen

Prüfung nach der Betriebssicherheitsverordnung
So gelingt das Prüfungsmanagement überwachungspflichtiger Anlagen

Anlagen in Unternehmen mit einem explosionsgefährdeten Teil sind überwachsungspflichtig. Das betrifft in der Chemiebranche all jene Bereiche, in denen Stäube oder Gase auftreten. Die Betriebssicherheitsverordnung schreibt hier Prüfungen für Geräte, Komponenten und deren Dokumentation im Dreijahresturnus vor. Bei der Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation dieser Prüfungen erweist sich ein externer Dienstleister als hilfreich.

Jeder Betreiber von überwachungspflichtigen Anlagen ist gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (Betr.Sich.V) verpflichtet, diese einer turnusmäßigen Überprüfung zu unterziehen. Überwachungspflichtig sind jene Anlagen sowie Anlagenteile, die über einen explosionsgefährdeten Bereich, in dem eine explosionsfähige Atmosphäre auftreten kann, verfügen. Ex-Zonen werden mit Gefährdungsbeurteilungen sowie Zündquellenbetrachtungen samt Equipment Protection Level (EPL)-Definitionen ermittelt. Dabei werden Risiken und Gefahren bestimmt, ihre Wahrscheinlichkeit und das Schadensausmaß abgeleitet. Bei der Zündquellenbetrachtung spielt zum Beispiel eine Rolle, ab welcher Temperatur welches Gemisch in der Luft in Brand geraten kann. Aus der Gefährlichkeit werden Ex-Zonen abgeleitet und wiederum in verschiedene Kategorien mit entsprechenden Anforderungen an die Sicherheitsvorkehrungen eingeteilt: Sie unterteilen sich in die Zonen 0, 1, 2 (Gase, Dämpfe) bzw. für Stäube in 20, 21, 22. In Zone 0 ist eine explosive Atmosphäre ständig oder häufig vorhanden, in Zone 1 gelegentlich und in Zone 2 selten und kurzfristig. In Zone 20 ist ein explosives Staub-Luft Gemisch ständig oder häufig vorhanden, in Zone 21 gelegentlich und in Zone 22 selten und kurzfristig.

Im Explosionsschutzbereich über alle Zonen hinweg können nur Geräte eingesetzt werden, die für die ausgewiesenen Zonen zugelassen sind. So wird sichergestellt, dass zum Beispiel im Bereich von Tanks oder Rohrleitungen nur freigeschaltete Geräte mit Einweisung verwendet werden, um Funkenflug und damit Explosionen und Unfälle zu vermeiden.

Prüfpflicht in der Praxis: Oft fehlt das Personal

In der Praxis lässt sich nun feststellen, dass Geräte nicht immer in den für sie bestimmten Zonen eingesetzt werden – ein gravierender Fehler, der die Sicherheit beeinträchtigt. Wie ernst es Unternehmen mit der Umsetzung der Vorschriften nehmen, unterscheidet sich abhängig zum Beispiel von der Firmenkultur und auch der Größe. In größeren Betrieben mit internen Prüfungen werden Sicherheitsrisiken oft von der entsprechenden Personalstruktur und der Instandhaltung bemerkt und abgefangen. Andere Unternehmen haben dagegen nicht genug Personal, um neben den Aufgaben aus Produktion und Instandhaltung die Prüfungen selbst durchzuführen. Das darf gemäß der Betr.Sich.V. (Anhang 2 Abschnitt 3 Unterpunkt 3.1 und 3.3) nur eine sogenannte befähigte Person, die entsprechend ausgebildet ist. Die Probleme entstehen dann, wenn es zu einem Unfall gekommen ist. Bei Personenschäden wird zunächst nach der Ursache geforscht und ermittelt, ob die notwendigen Prüfungen erfolgt und die Mitarbeiter geschult bzw. eingewiesen wurden.

Prüfungsmanagement mit externem Partner

Gibt es Lücken in der entsprechenden Personalstruktur unterstützt der Anlagenbau-Experte C-P-S Unternehmen bei der Vorbereitung und Durchführung der vorgeschriebenen Prüfungen. Im Zuge dessen werden Prüflisten und für die Unterlagen der jeweiligen Prüfungen insbesondere Gefährdungsbeurteilungen, Zündquellenbetrachtungen und Ex-Schutz-Pläne erstellt. Fehlende Dokumente wie Betriebsunterlagen können nachbeschafft werden – das Center of Competence Anlagenbau hält hierfür ein Archiv vor und unterstützt zudem bei der Recherche und Organisation. Außerdem führt C-P-S die eigentlichen Prüfungen mit befähigten Personen durch und betreut die übergeordnete TÜV-Prüfung: Der TÜV überprüft zusätzlich zu den in der Betriebssicherheitsverordnung vorgesehenen Untersuchungen stichprobenartig, ob der Betreiber seinen Pflichten nachgekommen ist.

Prüfung im Dreijahresturnus

Die Betriebssicherheitsverordnung §16 legt für die überwachungspflichtigen Anlagen eine wiederkehrende Prüfung im Dreijahresturnus fest. Dabei wird der sichere Zustand der Anlage bezogen auf den Betrieb überprüft: Die Prüfungen umfassen die eigentlichen Geräteprüfungen mit Nah- und Sichtprüfung, die Ordnungsprüfungen der Dokumente wie Bedienungsanleitung oder Ex-Schutzdokumente sowie eine Bewertung der organisatorischen und technischen Schutzmaßnahmen. Liegt ein ausreichendes Instandhaltungskonzept vor, lässt sich der Prüfzyklus verlängern – die Geräte-, Ordnungs- und Schutzmaßnahmenprüfung können dann im Zuge der Anlagenprüfung, die alle sechs Jahre stattfindet, durchgeführt werden.

Ein Protokoll fasst die Ergebnisse der Prüfungen zusammen. Werden zum Beispiel unpassende Geräte eingesetzt, was einen erheblichen Mangel darstellt, muss das Unternehmen diese in einer gesetzten Frist anpassen. Die Korrektur erheblicher Mängel wird nach der gesetzten Frist überprüft, die Korrektur leichter Mängel erst im nächsten Turnus.

Prüfgrundlage sind die aktuellen Rohrleitungs- und Instrumentenfließschemata mit Abbildungen der Anlage, die vorhandenen Ex-Dokumente zu den Geräten sowie aktuelle Ex-Schutzpläne, in denen der Betreiber der Anlage die entsprechenden Zonen definiert. Die Nah- und Sichtprüfungen mit zugehörigen Protokollen erfolgen gemäß Betriebssicherheitsverordnung §16 und §17. Dabei wird der Zustand des Geräts in Augenschein genommen und Fragen beantwortet wie: Haben sich Haarrisse gebildet, sind Kabel korrodiert, ist die Tec-Nummer lesbar und stimmt sie mit jener in den Unterlagen überein?

Ordnungsprüfung stellt Unternehmen vor Herausforderungen

Ein nicht zu unterschätzender Bereich ist die Ordnungsprüfung: Zu jedem Gerät gibt es Unterlagen wie Beschreibungen, Bedienungsanleitungen und Ex-Schutzdokumente. Gerade bei älteren Anlagen oder Anlagenteilen kommt es vor, dass die entsprechenden Dokumente gar nicht oder nicht vollständig vorhanden sind. Es muss dann eine Archivsuche bzw. eine Recherche und bei Bedarf eine Wiederbeschaffung für geprüfte Komponenten erfolgen. Diese Neubeschaffung der Betriebsanleitungen und CE-Erklärungen gestaltet sich in der Praxis als recht schwierig, da Maschinen eine Lebensdauer über Jahrzehnte hinweg haben und viele Hersteller des Altbestands nicht mehr existieren oder von anderen Firmen übernommen wurden.

Der dritte Teil, die Prüfung der technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen, umfasst die Vorkehrungen für den Schadensfall. Geprüft werden dabei zum Beispiel der Brandschutzplan des Betriebs, Löschmittel, Fluchtwege oder die Meldekette. Die entsprechenden Unterlagen werden geprüft und ebenfalls bestimmt, ob die Maßnahmen für den Gefährdungsfall ausreichen.

Geräte und Fahrzeuge ohne Ex-Zulassung

Ein zusätzlicher Teil der Prüfung überwachungspflichtigen Anlagen und ein Sonderfall sind Geräte und Fahrzeuge ohne Ex-Zulassung, die jedoch im Ex-Bereich, genauer Zone 2 und 22, betrieben werden. Hier muss eine separate, aufwendigere Betrachtung als bei regulär zugelassenen Komponenten erfolgen. Geräte dürfen nur unter gewissen Voraussetzungen in den Zonen 2 und 22 eingesetzt werden: Es müssen unter anderem eine Gefährdungsbeurteilung sowie eine Einweisung des Bedienpersonals vorliegen, außerdem müssen die Geräte außerhalb der Zone aufbewahrt und ihr Benutzer über die Bedingungen des Einsatzes informiert werden. Hier ist immer eine Einzelfallbetrachtung notwendig.

Die Prüfvorschriften für den explosiven Bereich sind mit Geräte-, Ordnungs- und Schutzmaßnahmenprüfung, die laut Betriebsschutzverordnung alle drei Jahre turnusgemäß stattfinden müssen, umfassend und für Unternehmen nicht immer leicht zu stemmen. Gerade die notwendige Dokumentation ist nicht immer ohne Weiteres zu leisten. Unternehmen können diese Aufgabe an einen erfahrenen Partner outsourcen und sich ihrem Kerngeschäft zuwenden.

C-P-S Group GmbH & Co. KG, München


Autor: Horst Grundmann

Prokurist, Niederlassungsleiter Leipzig + Wolfsburg,

C-P-S- Group

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