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Notduschen: Das sollten sie über die Lebensretter wissen

Lebensretter im Chemiebetrieb
Was Sie über Notduschen wissen sollten

Im Ernstfall sind es die kleinen Dinge, die über Leben und Tod entscheiden. Wo steht die nächste Erste-Hilfe-Einrichtung? Ist sie einfach zugänglich? Ist sie funktionsbereit? Das sind nur einige der Fragen, die wir mit Nadine Häßler, Niederlassungsleitung Lemgo bei der Hughes Notduschen GmbH, diskutiert haben.

cav: Frau Häßler, seit Mitte vorigen Jahres ist die Hughes Safety Showers Ltd Teil der Justrite Manufacturing Co., die Produkte für den Bereich Industriesicherheit und das Auffangen sowie das Lagern von umweltschädlichen Stoffen herstellt. Was sind die Gründe für die Übernahme? Was versprechen Sie sich davon?

Häßler: Hughes ergänzt das Portfolio von Justrite ideal, sowie es auch umgekehrt der Fall ist, sowohl im Produktbereich als auch auf der geografischen Ebene. Durch die Übernahme erhoffen wir uns eine international noch breitere Bekanntheit unserer Produkte. Momentan sind wir der größte Hersteller von Notduschen in Europa. Justrite bietet uns die Möglichkeit, gerade in den USA zusätzliche Marktpotenziale zu erschließen. Wir legen großen Wert auf Qualität. In Zukunft möchten wir noch mehr Unternehmen von dieser Qualität überzeugen.
cav: Welche Auswirkungen hat die Übernahme für Ihre Kunden?
Häßler: Die Übernahme hatte bisher keine speziellen Auswirkungen auf unsere Kunden und wird auch in Zukunft keine Auswirkungen auf unsere Kunden haben. Wir bieten weiterhin den gleichen, gewohnten Service an. Im Gegenteil: Durch den Zusammenschluss können wir unseren Kunden weltweit im Bereich Arbeitsschutz und Sicherheit einen besseren Service bieten.
cav: Frau Häßler, Hughes ist Spezialist für Notduschen. Was sind Notduschen und wofür braucht man sie?
Häßler: Notduschen können einen Notfall nicht verhindern, sie sind als Erste-Hilfe-Einrichtung einzuordnen und müssen im Ernstfall sofort funktionieren. Unter den Begriff Notduschen fallen alle Körper-, Augen- und Gesichtsnotduschen sowie Kombi-Duschen. Sie werden immer dort benötigt, wo Augen, Hände oder gar der ganze Körper aggressiven oder gesundheitsschädlichen Stoffen ausgesetzt werden könnten.
cav: Sind Notduschen eigentlich gesetzlich vorgeschrieben?
Häßler: Notduschen zählen in vielen Gesetzen, Richtlinien und Verordnungen zu den notwendigen Erste-Hilfe-Einrichtungen. Dazu zählen u. a. das Arbeitsschutzgesetz, die Gefahrstoffverordnung, die Arbeitsstättenverordnung, die Unfallverhütungsvorschriften, die Laborrichtlinien u. v. a. m. Nicht zuletzt ist den Berufsgenossenschaften daran gelegen, dass Betriebe sich an die Einhaltung der vielen Gesetze, Richtlinien und Verordnungen halten, da sie für den Ausfall von Beschäftigten, z. B. bei einem Arbeitsunfall, aufkommen müssen. Mithilfe einer Gefährdungsbeurteilung lässt sich einfach und sicher herausfinden, ob und wo eine Notdusche benötigt wird. Hierzu steht z. B. das Internetportal der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) www.gefaehrdungsbeurteilung.de zur Verfügung. Auch auf den Internetseiten der verschiedenen Berufsgenossenschaften findet man zu diesem Thema zahlreiche Informationen und Hilfestellungen.
cav: Wo und in welcher Reichweite sollen Notduschen stehen?
Häßler: Hierauf gibt es keine allgemein gültige Antwort. Eine Notdusche sollte grundsätzlich in der Nähe der Gefahrenquelle (max. 15 m) vorhanden und innerhalb von 10 s erreichbar sein (ANSI). Bei extrem gefährlichen Substanzen können 10 s aber schon viel zu lang sein. In solchen Fällen muss die Notdusche in unmittelbarer Nähe aufgestellt und das Wasser in einer Auffangwanne aufgefangen werden. Grundsätzlich sollte darauf geachtet werden, dass Notduschen frei zugänglich sein müssen, sie sollten durch nichts verstellt werden. Treppen und Stolperfallen sind strikt zu vermeiden.
cav: Welche Art von Notduschen gibt es?
Häßler: Es gibt in Abhängigkeit von den unterschiedlichsten Bedingungen vor Ort eine Vielzahl von Ausführungen für die verschiedensten Einsatzmöglichkeiten. Alle Varianten sind in der Regel beheizt oder unbeheizt erhältlich, falls notwendig auch mit Ex-Schutz. Wir unterscheiden wand- und sockelmontierte Augennotduschen, frei stehende, wand- und deckenmontierte Körpernotduschen, freistehend oder wandmontierte Kombinationsnotduschen (Körper- und Augennotdusche), mobile Notduschen und Tanknotduschen. Die Notduschen sind jeweils auch mit einer Warmwasserversorgung ausrüstbar. Dies hat den Vorteil, dass eine ohnehin schon verletzte Person vor einem zusätzlichen Schock durch zu kaltes Wasser bewahrt wird.
cav: Welche technischen Anforderungen müssen Notduschen erfüllen?
Häßler: In Europa werden die technischen Anforderungen an eine Notdusche in der DIN EN 15154 aufgeführt. Weiter gibt es noch unterschiedliche nationale und internationale Richtlinien. Weltweit anerkannt und populär ist z. B. die aktuelle ANSI Z 358.1. Diese Richtlinie deckt sich mit denen der DIN EN und geht teilweise sogar weit darüber hinaus. Schreibt z. B. die DIN EN für Körpernotduschen der Klasse II (Klasse I = 30 l/min, Klasse II = 60 l/min und Klasse III ab 100 l/min) mindestens 60 l/min für mind. 15 Minuten vor, verlangt die ANSI mindestens 75 l/min. Bei Augennotduschen 12 l (6 l pro Ausgang lt. DIN EN) bzw. 11,5 l (ANSI) pro Minute sollen es mindestens sein.
cav: Worauf ist bei der Auswahl einer Notdusche zu achten?
Häßler: Man sollte auf jeden Fall darauf achten, dass die Notduschen nach national und international gültigen Richtlinien und Normen gefertigt sind. Hierdurch ist sichergestellt, dass bei vorschriftsmäßiger Bedienung, im Laufe von 10 bis 15 Minuten, gefährliche Stoffe mit sauberem, kühlem Wasser zuverlässig aus Augen und Gesicht ausgewaschen bzw. von den betroffenen Körperbereichen entfernt werden können.
cav: Wie wichtig ist dabei die Unterweisung der gefährdeten Personen?
Häßler: Es ist extrem wichtig, dass alle gefährdeten Personen wissen, wo sich Notduschen befinden. Eine verletzte Person gerät schnell in Panik. Es kann auch sein, dass die Augen betroffen sind. Reflexartig werden beide Augen zugekniffen, wenn ein Fremdkörper eingedrungen ist. Theoretisch müsste man also in der Lage sein, fast blind zu der Notdusche zu kommen, um diese dann zu bedienen. Aber nicht nur das Wo ist wichtig, sondern auch das Wie. Die Auslösung einer Notdusche kann auf unterschiedliche Weise erfolgen: durch Trittrost, Fußhebel, Zugstange, Druckplatte oder durch Öffnen des schützenden Deckels bei einem Augenbad. Weil es verschiedene Möglichkeiten gibt, müssen die Mitarbeiter auch wissen, wie die jeweilige Notdusche funktioniert.
cav: Eines Ihrer Flaggschiffe für die chemische Industrie ist die Kombinationsnotdusche EXP-AH-5G/45G (DVGW). Wodurch zeichnet sich diese Notdusche aus?
Häßler: Die Kombinationsnotdusche ist für den Einbau in Produktionsanlagen im Freien konzipiert. Die Schaumisolierung und das selbstregulierende Heizband sorgen für die entsprechende Frostsicherung von bis zu -25 °C. Durch die robuste Bauart und die strapazierfähige Kunststoffverkleidung hält sie den oft harschen Bedingungen am Aufstellungsort über Jahre hinweg mühelos stand. Das von uns speziell für Notduschen entwickelte Ventil sorgt für höchste Ausfallsicherheit.Die Augendusche ist ebenfalls mit einem selbstregulierenden Heizband ausgestattet. Sie wird aus schlagfestem Kunststoff hergestellt und ein Klappdeckel schützt das Innenleben vor Verschmutzung. Neben den anderen Standards verfügt diese Notdusche auch über eine DVGW-Zulassung und ist somit direkt an das Trinkwassernetz anschließbar.
cav: Mit welchem Zubehör lässt sich die Notdusche ausstatten?
Häßler: Die Kombinationsdusche kann mit einer Beleuchtung oder einem Alarmierungssystem ausgestattet werden. Zusätzlich gibt es passende Hinweisschilder, die auch gesetzlich vorgeschrieben sind, und Auslösevarianten für eine Fußbedienung. Auch eine Handnotdusche am Schlauch kann montiert werden. Kabinen in verschiedenen Ausführungen sind ebenfalls erhältlich.
cav: Wie sieht es mit der Wartung Ihrer Notduschen aus? Was gilt es hierbei besonders zu beachten?
Häßler: Notduschen sollten grundsätzlich regelmäßig auf Funktionsfähigkeit geprüft werden. Wir empfehlen, einmal wöchentlich die Notduschen zu aktivieren. Das hat auch den Vorteil, dass das in den Standleitungen vorhandene Wasser regelmäßig ausgetauscht wird, wodurch eine Verkeimungsgefahr vermieden wird. Mindestens einmal jährlich, besser noch halbjährlich, sollten Augenspülzerstäuber und/oder die Duschdüsen gründlich gereinigt werden.
Suchwort: cav0317hughes

Checkliste zum Thema Notduschen

Kurz und Bündig

Wenn Sie die folgenden Fragen mit „Ja“ beantworten können, dann sind Sie bestmöglich für einen Notfall gewappnet:
  • Wissen Sie, wo sich in Ihrem Arbeitsbereich die nächste Notdusche befindet?
  • Wissen Sie, wie und ob sie funktioniert?
  • Würden Sie im Notfall die Notdusche mit eingeschränktem Sehvermögen, unter Schmerzen und in Panik sicher und innerhalb von 5 bis max. 10 s erreichen?
  • Wird die Notdusche in regelmäßigen Abständen, im besten Fall wöchentlich, auf Funktion geprüft?
  • Würden Sie das Wasser aus der Notdusche bedenkenlos trinken, sprich, wird sie mit Wasser von Trinkwasserqualität gespeist?
Unter www.hughes-notduschen.de/checklisten können Sie eine ausführliche Checkliste für Produktionsanlagen und Umschlagplätze kostenlos herunterladen.

Dr. Bernd Rademacher
Redakteur,
cav chemie anlagen verfahren
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