05.05.2015 – Unabhängige Prüfungen von gefährlichen technischen Anlagen sorgen in Deutschland für ein beispielhaftes Sicherheitsniveau. Das geht aus dem Anlagensicherheits-Report 2015 hervor, den der Verband der TÜV e.V. (VdTÜV) in Berlin veröffentlichte. Als bedenklich bezeichnen die Prüfexperten allerdings die hohen Mängelquoten bei Aufzugsanlagen und die große Zahl an Aufzügen, die der Prüfpflicht nach wie vor entzogen werden. Der Anlagensicherheits-Report umfasst die Ergebnisse der regelmäßigen und unabhängigen Prüfungen durch die Zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS) an Aufzügen, Druckanlagen und Anlagen, von denen eine Explosionsgefahr ausgeht (Ex-elh-Anlagen).
Die Prüfungen im Jahr 2014 zeigten, dass nicht einmal die Hälfte (46,66 %) der Aufzugsanlagen mängelfrei waren. 38,85 % wiesen geringfügige Mängel auf, an 13,82 % der Aufzüge stellten die ZÜS-Prüfer sicherheitserhebliche Mängel fest, die einer Nachprüfung unterzogen werden mussten. Der Anteil der Aufzüge mit gefährlichen Mängeln liegt bei 0,66 %. In absoluten Zahlen ausgedrückt: Gut 3300 – der geprüften – Aufzugsanlagen mussten 2014 sofort stillgelegt werden, weil sie eine akute Gefahr für die Benutzer darstellten.
Die Ergebnisse der Prüfungen von Druckanlagen und von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen sprechen für das hohe Sicherheitsniveau deutscher Industriestandorte. So waren 79,14 % aller geprüften Druckanlagen und 77,05 % aller Dampfkesselanlagen mängelfrei, die Quote der erheblichen Mängel lag bei beiden Anlagentypen bei rund 4 %. Auch Anlagen, bei denen der Explosionsschutz im Vordergrund steht weisen ein sehr hohes Sicherheitsniveau auf. Insgesamt 80,92 % der Lageranlagen, 73,36 % der Füll- und Entleerstellen sowie 53,78 % der Tankstellen waren komplett mängelfrei. Dennoch treten auch bei diesen Anlagen Mängel auf, die durch die regelmäßigen Prüfintervalle frühzeitig erkannt werden – noch bevor sie eine Gefahr für die Gesellschaft darstellen. Das ist vor allem deshalb von Bedeutung, weil Mängel bei diesen Anlagen zu immensen Schäden führen können.
„Vor diesem Hintergrund begrüßen wir die Ergebnisse des Gesetzgebungsverfahrens bei der Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung“, erklärt Dr. Brüggemann. Insbesondere eine Mehrheit der Bundesländer hatte im Novellierungsverfahren für die Unabhängigkeit technischer Prüfungen gestimmt. „Das bewährte System der technischen Überwachung in Deutschland ist dadurch gestärkt worden.“
Der Anlagensicherheits-Report 2015 erscheint in der VdTÜV-Zeitschrift „Technische Überwachung“. Mitgewirkt haben folgende Zugelassene Überwachungsstellen (ZÜS): Dekra Industrial GmbH, Dekra Exam GmbH, GTÜ Anlagensicherheit GmbH, Lloyd´s Register Quality Assurance GmbH, SGS-TÜV GmbH, TÜV Austria Service GmbH, TÜV Nord Systems GmbH & Co. KG, TÜV Rheinland Industrie Service GmbH, TÜV SÜD Chemie Service GmbH, TÜV SÜD Industrie Service GmbH, TÜV Technische Überwachung Hessen GmbH und TÜV Thüringen e.V.
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