Im Fokus von Cyber-Angriffen stehen vor allem Unternehmen und öffentliche Einrichtungen. Dabei können diese kriminellen Attacken fatale Auswirkungen haben, wenn sie kritische Infrastrukturen (KRITIS), also Einrichtungen betreffen, die für das Funktionieren des Gemeinwesens besonders wichtig sind. Zu den Betreibern von kritischen Infrastrukturen gehören nicht nur Energieversorger, Klärwerke, Transport- und Verkehrsbetriebe oder das Finanzwesen, sondern auch die Lebensmittel- und Getränkeindustrie. Sie alle sind gesetzlich dazu verpflichtet, „angemessene organisatorische und technische Vorkehrungen“ zur Verhinderung von Cyber-Attacken zu treffen.
Mit der Verabschiedung des „IT-Sicherheitsgesetzes 2.0“ im Frühjahr 2021 wurden diese Pflichten noch einmal verschärft. Ab dem 1. Mai 2023 müssen KRITIS-Betreiber zusätzlich besondere „Systeme zur Angriffserkennung“ vorhalten. Im Solution-Brief „IT-Sicherheitsgesetz 2.0 und KRITIS“ erfahren Sie, wie Sophos-Lösungen Hersteller von Lebensmitteln und Getränken bei der Absicherung ihrer IT-Infrastruktur und der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben für kritische Infrastrukturen unterstützen können. Er wurde in Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt Andreas Daum, LL.M. (LSE) von der Noerr Partnerschaftsgesellschaft mbB erstellt.
Der Solution-Brief beschäftigt sich u. a. mit folgenden Fragen:
- Welche Anforderungen müssen kritische Infrastrukturen bei der IT-Sicherheit erfüllen?
- Wie müssen KRITIS-Betreiber die geforderten Sicherheitsvorkehrungen umsetzen?
- Welche Themen aus dem Anforderungskatalog des BSI können mit welchen Sophos-Lösungen adressiert werden.
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