Startseite » Food » Anlagenbau (Food) »

Bauteilgeprüfte Clamp-Klammer für drucktragende Behälter

Entspricht dem aktualisierten Regelwerk AD 2000 A5
Bauteilgeprüfte Clamp-Klammer für drucktragende Behälter

Clamp-Klammern werden überall dort eingesetzt, wo lösbare hygienische Verbindungen erforderlich sind, etwa in der Lebensmittel-, Chemie- und Pharmaindustrie. Nach dem novellierten AD-2000-Merkblatt A5 sind die bisher üblichen Clamp-Verbindungen mit Flügelmuttern nicht mehr erlaubt. Das Armaturenwerk Hötensleben hat nun eine bauteilgeprüfte Clamp Klammer für drucktragende Komponenten entwickelt, die die neuen Anforderungen erfüllt.

Clamp-Klammern mit Flügelmutter dürfen nach dem AD-2000-Merkblatt A5 weder für druckhaltende Ausrüstungsteile noch für solche mit Sicherheitsfunktion verwendet werden. Spätestens bei den wiederkehrenden Prüfungen, die in Unternehmen mit Druckgeräte-konformen Behältern und Systemen verpflichtend sind, dürfte dies zu Problemen führen. Im schlimmsten Fall könnten die zuständigen Inspektoren aufgrund der Verwendung der veralteten Modelle eine Außerbetriebnahme der Anlage anordnen. Die Clamp-Verbindungen sollten daher ausgetauscht werden. Die Armaturenwerk Hötensleben GmbH (AWH) hat nun eine Clamp-Klammer entwickelt, die alle neuen Anforderungen erfüllt. Das bauteilgeprüfte Modell entspricht sowohl den Anforderungen gemäß der europäischen Druckgeräterichtlinie PED 2014/68/EU nach dem Regelwerk AD 2000 A5 als auch denen der EN-Norm 13445-3 Anhang T. In der EN-Norm wird zusätzlich noch eine Lastwechselprüfung verlangt. Hierzu wurde die Klammer in einem Langzeitversuch mit ca. 250 000 Lastzyklen beaufschlagt.

„Die Clamp-Verbindung ist nach der Flanschverbindung wohl die am meisten verwendete lösbare Verbindung weltweit“, sagt Theo Meyer, Produktmanager Ventiltechnik und Standardkomponenten bei AWH. „In der Regel wird sie an Rohrleitungen, Behältern, Filtrationsgeräten und anderen drucktragenden Komponenten eingesetzt. Bei diesen Anwendungsfällen muss sichergestellt sein, dass die verwendeten Klammern ein Höchstmaß an Sicherheit bieten.“ Um dies zu gewährleisten, unterliegen die Verbindungen den Anforderungen der europäischen Druckgeräterichtlinie PED 2014/68/EU und dem AD-Regelwerk. Letzteres wurde erst vor kurzem verschärft: „Gemäß dem novellierten AD 2000-Merkblatt A 5, das seit 2020 in Kraft ist, sind Clamp-Verbindungen, die ohne Werkzeug zu öffnen sind, nicht länger zulässig“, erklärt Meyer. „Damit dürfen Flügelmuttern zum Öffnen der Klammern keine Verwendung mehr finden.“ Dies soll verhindern, dass eine Flügelmutter von Hand geöffnet wird, schlagartig Druck entweicht und es zu Personenschäden kommt.

Clamp-Klammer mit hoher Druckfestigkeit und geringem Gewicht

Die bauteilgeprüfte Clamp-Klammer von AWH ist eine Alternative zur bisher üblichen Clamp-Verbindung mit Flügelmutter. Sie entspricht nicht nur den neuen Anforderungen, sondern weist auch eine hohe Druckfestigkeit bei gleichzeitig schlankem Design und geringem Gewicht auf. Das macht sich im täglichen Handling bei der Montage oder Demontage bemerkbar. Innensechskant-Schrauben sorgen für sicheren Halt zum Werkzeug beim Öffnen und Verschließen der Klammer. Das sorgt in Summe für mehr Sicherheit im Umgang mit unter Druck stehenden Komponenten.

Das optimale Zusammenspiel von geringem Gewicht und Druckstabilität bildet zudem die Voraussetzung für die Zulassung der Klammer nach dem AD2000-Regelwerk, das eine statische Prüfung vorsieht: „Wir haben mit der benannten Stelle eine kalkulierte Auslegung vorgenommen und in experimentellen Versuchen das Siebenfache des normalen Höchstdrucks im Betrieb aufgeschlagen“, so Meyer. „Dies waren bei den Varianten für 10 bar entsprechend 70 und bei den Versionen für 25 bar mehr als 200 bar.“ Nach Abschluss des Tests traten keine Verformungen auf, sodass die Klammer die Prüfung bestand und die Druckgerätezulassung erhielt. Die Clamp-Norm DIN 32676 diente als Vorlage zu den maximalen Arbeitsdrücken, die angewandt werden dürfen.

Konformität zur Norm EN 13445 mit erweiterten Anforderungen

Im Gegensatz zur Prüfmethode des AD 2000-Merkblatts A5, die keine Aussage über die Dauerfestigkeit abfragt, beschreibt die EN 13445, die das nationale Regelwerk langfristig ersetzen soll, eine Lastwechselüberprüfung. „Um die Festigkeit unserer Klammer nachzuweisen, haben wir zusätzlich eine experimentelle Versuchsreihe nach EN 13445-3 Anhang T durchgeführt“, erklärt Meyer. „Dabei kam es zu einem abschließenden Langzeitversuch mit fast einer Viertelmillion Lastwechseln. Nachdem hierbei keine messbaren Veränderungen an der Klammer festgestellt werden konnten, erhielt die AWH-Klammer auch die Zulassung nach der europäischen Norm.“ Die Klammern sind aus einem Edelstahlfeinguss 1.4308 (CF-8) gefertigt und tragen zum Nachweis der Zulassung einen Gussstempel. Die Oberflächen sind mechanisch poliert und erfüllen die allgemein gültigen Standards. Die Klemm-Verbindungen sind in Nennweiten zwischen DN 6 und DN 200 verfügbar.

Auf der Drinktec, die vom 12 bis 16. Sepember 2022 in München stattfindet, wird die Clamp-Klammer erstmals der Öffentlichkeit präsentiert.

Armaturenwerk Hötensleben GmbH (AW), Hötensleben


Autorin Iris Gehart

Freie Journalistin

Unsere Whitepaper-Empfehlung
Newsletter

Jetzt unseren Newsletter abonnieren

cav-Produktreport

Für Sie zusammengestellt

Webinare & Webcasts

Technisches Wissen aus erster Hand

Whitepaper

Hier finden Sie aktuelle Whitepaper

Top-Thema: Instandhaltung 4.0

Lösungen für Chemie, Pharma und Food

Pharma-Lexikon

Online Lexikon für Pharma-Technologie

phpro-Expertenmeinung

Pharma-Experten geben Auskunft

Prozesstechnik-Kalender

Alle Termine auf einen Blick


Industrie.de Infoservice
Vielen Dank für Ihre Bestellung!
Sie erhalten in Kürze eine Bestätigung per E-Mail.
Von Ihnen ausgesucht:
Weitere Informationen gewünscht?
Einfach neue Dokumente auswählen
und zuletzt Adresse eingeben.
Wie funktioniert der Industrie.de Infoservice?
Zur Hilfeseite »
Ihre Adresse:














Die Konradin Verlag Robert Kohlhammer GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten, die der Nutzer bei der Registrierung zum Industrie.de Infoservice freiwillig zur Verfügung stellt, zum Zwecke der Erfüllung dieses Nutzungsverhältnisses. Der Nutzer erhält damit Zugang zu den Dokumenten des Industrie.de Infoservice.
AGB
datenschutz-online@konradin.de