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Technisches Containment reduziert Staubbelastung durch Gewürze

Risikominimierung am Arbeitsplatz
Technisches Containment reduziert Staubbelastung durch Gewürze

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Pulverisierte Gewürze wie Pfeffer, Paprika, Kurkuma und Chili setzen während des Mahlens, Mischens und Abfüllens feine Partikel frei, die hohe Staubkonzentrationen in der Luft erzeugen können. Diese Staubentwicklung birgt erhebliche Gesundheitsrisiken, Explosionsgefahren und Qualitätsprobleme, die durch technisches Containment auf ein Minimum reduziert werden können.

Gesundheitsrisiken durch Gewürzstäube

Bereits geringe Mengen von Gewürzstäuben können Atemwege reizen und zu Symptomen wie Husten und Atemnot führen, in schweren Fällen sogar zu chronischen Atemwegserkrankungen. Einige Gewürze enthalten allergene Partikel, die Haut- oder Atemwegsallergien auslösen können. Auch Augen und Haut können durch den Kontakt mit diesen Stäuben gereizt werden.

In bestimmten Konzentrationen bilden die feinen Gewürzstäube zudem explosive Gemische, was ein erhebliches Risiko für einen sicheren Betrieb darstellt. Darüber hinaus können sie andere Produktionsbereiche kontaminieren und die Qualität von Lebensmitteln beeinträchtigen.

Gefährdungsbeurteilung

Arbeitgebende sind nach §5 des Arbeitsschutzgesetzes verpflichtet, Gefährdungen am Arbeitsplatz zu erkennen, zu bewerten und entsprechende Schutzmaßnahmen umzusetzen. Die Beurteilung der Exposition und der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen erfolgt anhand verschiedener Beurteilungsmaßstäbe. Rechtlich verbindliche Beurteilungsmaßstäbe sind neben dem Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) die entsprechend Exposition-Risiko-Beziehungen (ERB) abgeleiteten Akzeptanz- und Toleranzkonzentrationen gemäß TRGS 910, Beurteilungsmaßstäbe aus stoffspezifischen TRGS sowie die verbindlichen Arbeitsplatzgrenzwerte (Boelv) der EU.

Rangfolge von Schutzmaßnahmen

In der Technischen Regel für Gefahrstoffe Nr. 500 wird zudem die Rangfolge von Schutzmaßnahmen anhand des sogenannten Stop-Prinzips vorgegeben. Die einzelnen Buchstaben im Wort „Stop“ stehen für verschiedene Kategorien von Schutzmaßnahmen:

  • S – Substitution
  • T – Technische Schutzmaßnahmen
  • O – Organisatorische Schutzmaßnahmen
  • P – Persönliche Schutzmaßnahmen

Die Priorisierung von Schutzmaßnahmen ist von oben nach unten in absteigender Rangfolge vorgegeben. Wenn Gefahrenquellen nicht ausgeschlossen werden können („S“), kommen Technische Schutzmaßnahmen („T“) zum Einsatz.

Technische Schutzmaßnahmen im Umgang mit Gefahrstoffen werden oft aus verschiedenen Gründen vernachlässigt, obwohl sie für die Sicherheit am Arbeitsplatz von großer Bedeutung sind. Einer der Hauptgründe ist neben einem unzureichenden Bewusstsein für die Gefahren, die von bestimmten Stoffen ausgehen, der Kostenfaktor, was insbesondere kleinere Unternehmen davon abhalten könnte, ausreichend zu investieren.

Ein weiteres Problem besteht darin, dass in einigen Fällen ein übermäßiges Vertrauen in persönliche Schutzausrüstung (PSA) gesetzt wird, wodurch technische Maßnahmen vernachlässigt werden. Da PSA jedoch nur den Einzelnen schützt und nicht die Gesamtheit der Beschäftigten oder die Umwelt, reicht dieser Ansatz nicht aus.

Technisches Containment

In einer technisch kontrollierten Arbeitsumgebung wird bei der Freisetzung von Gefahrstoffen sichergestellt, dass diese innerhalb eines bestimmten Bereichs verbleiben, wo sie dann sicher entfernt oder behandelt werden können. Dieses technische Containment reduziert die Risiken sowohl für die Beschäftigten als auch für die Umgebung erheblich.

Eine Laminar-Airflow-Kabine (LAF-Kabine) wird als technisches Containment betrachtet, weil sie dazu dient, das Austreten von Partikeln, wie etwa Gewürzstäuben, aus einem definierten Arbeitsbereich zu verhindern und somit sowohl den Schutz der Umgebung als auch der Beschäftigten gewährleistet. Ein kontrollierter Luftstrom, der in einer gleichmäßigen, abwärts gerichteten Bewegung durch den Arbeitsbereich strömt, erfasst die kontaminierte Luft direkt an der Emissionsquelle und wird durch eine Absaugung in eine hochwirksame Filteranlage geleitet.

Über verschiedene Filterstufen wird die Luft gereinigt, bevor sie wieder in den Arbeitsbereich zurückgeführt wird. Die Eignung der Anlagen richtet sich nach den einzuhaltenden OEL-Werten, die in sechs OEB-Klassen (Occupational Exposure Band) unterteilt sind. Die Klassifizierung ist mit unterschiedlichen Anforderungen an die technische Anlage verbunden.

Laminar-Airflow-Kabinen (LAF)

Eine wirksame Schutzmaßnahme für Tätigkeiten mit Gewürzstäuben und anderen luftgetragenen Partikeln sind die LAF-Kabinen von Denios. Sie erfüllen die Anforderungen der OEB-Klasse 3 und können durch technische Anpassungen auch höhere Klassen erreichen.

Das integrierte, mehrstufige Filtersystem sorgt für eine hohe Luftqualität gemäß Reinraumklasse ISO 5 (ISO 14644–1) unterhalb des Ausblasplenums. Durch die gezielte Luftführung und die hohe Luftwechselrate (600 h-1) wird in der Kabine ein Unterdruck erzeugt, der ein Austreten der Stäube verhindert und somit sowohl den Personen-, Raum- als auch den Produktschutz gewährleistet. Die Beschäftigten genießen dabei volle Bewegungsfreiheit. Die regelmäßige Wartung und Instandhaltung durch Denios gewährleisten den Werterhalt des Produktes und den Schutz der Beschäftigten über die gesamte Produktlebensdauer.

Für hohe Hygieneanforderungen

LAF-Kabinen von Denios sind besonders für manuelle Tätigkeiten geeignet, bei denen Stäube entstehen, sowie für Branchen mit hohen Hygieneanforderungen. Die aus hochwertigem Edelstahl gefertigten Systeme sind anschlussfertig und leicht zu reinigen. Als erfahrener Spezialist im Umgang mit Gefahrstoffen bietet der Hersteller nicht nur das notwendige Know-how sondern auch einen Rundum-Schutz durch fachliche Beratung, Produkte und Service aus einer Hand. Anwendungsspezifische Fragen können bei Bedarf mit dem Berater im kostenlosen Vor-Ort-Gespräch geklärt werden.

www.prozesstechnik-online.de

Suchwort: Denios


Autorin: Maren Schlichting

Senior Marketing Manager Engineered Solutions,

Denios

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