Gemäß der europäischen Gesetzgebung müssen Gebinde mit dem Ziel der Rückverfolgbarkeit spätestens ab dem 1. Januar 2002 mit einem geeigneten Etikett gekennzeichnet werden. Mit Hilfe eines Barcodes nach EAN 128 sind dabei sowohl maschinenlesbare als auch personenlesbare Daten auf diesem Etikett zu platzieren. Dabei sind sowohl die Form als auch die Position des Etikettes an der Palette eindeutig bestimmt. Die Palette ist nach CCG mit mindestens zwei Etiketten übereck zu kennzeichnen. Dabei müssen die Etiketten in einem Bereich von 400 bis 800 mm, gemessen von der Palettenunterkante, angebracht werden. Die Etiketten sind mit einem Mindestabstand zum Eck von 50 mm dauerhaft zu platzieren. Diese Anforderungen stellen sicher, dass die handelsüblichen Barcode-Systeme die Palette im Rahmen der Wareneingangskontrolle sicher erkennen können. Auch die eingesetzten Umreifungsmaschinen sind von dieser Entwicklung betroffen. Wird zur Zeit im Rahmen der Transportsicherung bereits die oberste Lage der Kisten mittels eines Bandes fixiert, ist es nunmehr notwendig, ein zweites Band unterhalb einer Höhe von 800 mm anzubringen, um das Etikett normgerecht zu befestigen. Hier bieten die Umreifungsmaschinen der Baureihe H2M von Strapex mit der bewährten Endra-Technologie beste Voraussetzungen zur exakten und kostengünstigen Umreifung. Dabei fährt die gestapelte Palette auf dem Förderband in ein vorgespanntes Band und stoppt ca. 35 cm nach Durchlauf der hinteren Kante der Palette. Die verfahrbaren Köpfe verschweißen und schneiden nunmehr das Band in einer Weise, die sicherstellt, dass im Abstand von 350 mm die nächste Palette umreift werden kann. Die Leistung dieser Anlage beträgt bis zu 175 Paletten je Stunde. In einer 2. Stoppposition wird das Etikett vollautomatisch erstellt und an das Band unverrutschbar angebracht. Im Hinblick auf die gewünschten Eigenschaften können unterschiedliche Bandqualitäten eingesetzt werden.
E dei 208
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