Mit der Hygienekleidung Euro-clean und dem zugehörigen textilen Mietservice der DBL Deutsche Berufskleider-Leasing erfüllen lebensmittelverarbeitende Betriebe die Vorgaben der Lebensmittelhygiene-Verordnung. Dies bestätigt der Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure (BVLK). Sichtbares Zeichen ist das von der BVLK vergebene Siegel „Empfohlen vom BVLK“.
Richtlinien wie HACCP oder die DIN 10524 beschreiben die Rolle der Textilien in der Personalhygiene. Definiert werden dabei u. a. die Bereiche Gewebe, Tragekomfort, Schnitt, Verschlüsse, Taschen und Embleme. Danach darf die Berufskleidung etwa in Bereichen mit hohem und höchstem Hygienerisiko keine außen liegenden Taschen aufweisen, um eine Kontamination zu vermeiden. Für den Arbeitsprozess notwendige Taschen sind erlaubt, müssen allerdings mit Patten verschließbar sein. Dies betrifft auch alle von außen zugänglichen Innentaschen. Bei den Ärmelabschlüssen empfiehlt sich eine Ausstattung mit verstellbarer Weite. Als Verschluss der Kittel ist eine verdeckte Druckknopfleiste geeignet.
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