Startseite » News (Chemie) »

Stockholmer Übereinkommen verbietet PFOA, PFOS und Dicofol

Weltweiter Bann für drei gefährliche Chemikalien
Stockholmer Übereinkommen verbietet PFOA, PFOS und Dicofol

Stockholmer Übereinkommen verbietet PFOA, PFOS und Dicofol
Die Vertragsstaatenkonferenz des Stockholmer Übereinkommens zum weltweiten Umgang mit schwer abbaubaren Chemikalien bereitet ein globales Verbot von drei problematischen Chemikalien vor Bild: A_Bruno - Fotolia.com

Die Vertragsstaatenkonferenz des Stockholmer Übereinkommens zum weltweiten Umgang mit schwer abbaubaren Chemikalien bereitet ein globales Verbot von drei problematischen Chemikalien vor. So soll das in der EU bereits seit 2008 nicht mehr zugelassene Pflanzenschutzmittel Dicofol sowie die Industriechemikalien Perfluoroktansäure (PFOA) und Perfluoroktansulfonsäure (PFOS) ab 2020 weltweit nicht mehr eingesetzt werden. Bei PFOA und PFOS wird es für einige Anwendungsbereiche Übergangsfristen bis 2025 geben. Damit unterliegen weltweit mittlerweile insgesamt 30 gefährliche Pflanzenschutzmittel, Industriechemikalien und andere Schadstoffe strengen Verwendungs- und Verbotsregeln. Deutschland setzt sich als derzeitiger Vorsitzender der internationalen Konferenz für das Chemikalienmanagement (ICCM) für einen wesentlich nachhaltigeren Umgang mit Chemikalien ein.

Persistente organische Schadstoffe

Mit der Aufnahme von Chemikalien in das Stockholmer Übereinkommen verfolgt die internationale Staatengemeinschaft das Ziel, Mensch und Umwelt vor persistenten organischen Schadstoffen (persistent organic pollutants = POP) zu schützen. Diese sogenannten POP sind Chemikalien mit toxischen Eigenschaften, die sehr lange in der Umwelt verbleiben und sich weltweit verbreiten.

Das neu aufgenommene Pflanzenschutzmittel Dicofol ist in der Europäischen Gemeinschaft und damit auch in Deutschland schon lange nicht mehr zugelassen. Die bisher für Kunststoffe mit wasserabweisenden Eigenschaften in großen Mengen verwendete Chemikalie PFOA ist nun ebenfalls weltweit verboten. Wenige eng begrenzte Ausnahmen gelten noch für Feuerlöschschäume, Berufstextilien für den Arbeits- und Gesundheitsschutz, medizinische Textilien und Membranen einiger Industrieverfahren, implantierbare medizinische Geräte, Filmbeschichtungen und zur Halbleiterherstellung. Diese Beschränkungen galten bisher auch schon für die EU und Deutschland. Neu ist jedoch, dass nun bis 2025 der Ausstieg erfolgen muss.

Für das schon länger in die POP-Liste des Übereinkommens enthaltene PFOS wurden fast alle noch erlaubten Ausnahmen gestrichen. Dieser Stoff darf nur noch in Feuerlöschschäumen und bei der Hartverchromung so verwendet werden, dass er nicht in die Umwelt gelangen kann. Er muss ebenfalls bis spätestens 2025 ersetzt sein.

Einfluss auf Mensch und Umwelt

PFOA ist gefährlich, weil es in der Umwelt extrem schwer abbaubar ist. So vielfältig wie es angewendet wird, hat es sich fast überall verbreitet. Menschen nehmen PFOA über Nahrung, Luft, Staub oder das Trinkwasser auf und man findet es im Blut. Der Stoff ist schädlich für die Fortpflanzung und wirkt lebertoxisch. Die Probleme beim Einsatz von PFOA und PFOS werden im Umkreis von Flughäfen mit großen Feuerlöschanlagen besonders augenfällig. Boden und Grundwasser sind dort häufig durch diese Chemikalien verschmutzt und bedürfen umfangreicher und kostspieliger Sanierungen.

Die Bundesregierung verfolgt im internationalen Rahmen das Konzept der Nachhaltigen Chemie, um eine nachhaltige Produktion und Nutzung von Chemikalien insgesamt zu etablieren. Im Rahmen ihrer Präsidentschaft für die Fünfte Internationale Konferenz zum Chemikalienmanagement ICCM5 im Oktober 2020 lädt sie die Regierungen und andere relevante Akteure ein, den Strategischen Ansatz für ein Internationales Chemikalienmanagement (SAICM) weiterzuentwickeln und damit die Weichen für eine wirksame Verbesserung der globalen Chemikaliensicherheit nach 2020 zu stellen.

Unsere Webinar-Empfehlung
Newsletter

Jetzt unseren Newsletter abonnieren

cav-Produktreport

Für Sie zusammengestellt

Webinare & Webcasts

Technisches Wissen aus erster Hand

Whitepaper

Hier finden Sie aktuelle Whitepaper

Top-Thema: Instandhaltung 4.0

Lösungen für Chemie, Pharma und Food

Pharma-Lexikon

Online Lexikon für Pharma-Technologie

phpro-Expertenmeinung

Pharma-Experten geben Auskunft

Prozesstechnik-Kalender

Alle Termine auf einen Blick


Industrie.de Infoservice
Vielen Dank für Ihre Bestellung!
Sie erhalten in Kürze eine Bestätigung per E-Mail.
Von Ihnen ausgesucht:
Weitere Informationen gewünscht?
Einfach neue Dokumente auswählen
und zuletzt Adresse eingeben.
Wie funktioniert der Industrie.de Infoservice?
Zur Hilfeseite »
Ihre Adresse:














Die Konradin Verlag Robert Kohlhammer GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten, die der Nutzer bei der Registrierung zum Industrie.de Infoservice freiwillig zur Verfügung stellt, zum Zwecke der Erfüllung dieses Nutzungsverhältnisses. Der Nutzer erhält damit Zugang zu den Dokumenten des Industrie.de Infoservice.
AGB
datenschutz-online@konradin.de