Die EU-Kommission modernisiert die Vorschriften für das Inverkehrbringen von Chemikalien. Hintergrund ist eine Verbesserung des Schutzes der EU-Bürger und der Umwelt vor gefährlichen Stoffen. Neben einer überarbeiteten Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien (CLP) hat die Kommission auch neue Gefahrenklassen für endokrine Disruptoren und für bestimmte weitere schädliche chemische Stoffe angenommen.
Die überarbeitete Fassung der Verordnung enthält eine Klarstellung der Kennzeichnungsvorschriften für Chemikalien, die online verkauft werden. Für Unternehmen einschließlich KMU werden der Handel mit und der freie Verkehr von Stoffen und Gemischen auf EU-Ebene hierdurch erleichtert.
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Neue Gefahrenklassen für endokrin wirksame Stoffe
Der delegierte Rechtsakt wird im Rahmen der CLP-Verordnung neue Gefahrenklassen für endokrin wirksame Stoffe sowie für Chemikalien einführen, die in der Umwelt nicht abgebaut werden und sich in lebenden Organismen anreichern können oder die Gefahr bergen, in den Wasserkreislauf, einschließlich des Trinkwassers, zu gelangen und sich dort zu verbreiten.
Die neuen Gefahrenklassen sind das Ergebnis ausführlicher wissenschaftlicher Diskussionen und werden allen Nutzern solcher Chemikalien, insbesondere Verbrauchern, Arbeitnehmern und Unternehmen, den Zugang zu Informationen erleichtern. Sie könnten weitere Maßnahmen zur Bewältigung und Minderung der Risiken von Stoffen und Gemischen im Rahmen anderer nachgeordneter EU-Rechtsvorschriften wie REACH ermöglichen, wobei auch die sozioökonomischen Auswirkungen berücksichtigt werden.
Darüber hinaus sieht der Legislativvorschlag zur Änderung der CLP-Verordnung Folgendes vor:
- bessere und schnellere Verfahren für alle Akteure zur Information über die Gefahren von Chemikalien, die in der EU in Verkehr gebracht werden.
- bessere Kommunikation über chemische Gefahren, auch online, durch einfachere und klarere Kennzeichnungs- und Werbevorschriften. Unter anderem wird in dem Vorschlag eine Mindestschriftgröße für die Kennzeichnung von Chemikalien festgelegt.
- Das Recht der Kommission, zusätzlich zu den Mitgliedstaaten und der Industrie Vorschläge zur Einstufung potenziell gefährlicher Stoffe zu erarbeiten. Dies wird die Identifizierung gefährlicher Stoffe beschleunigen.
- erstmals werden spezifische Vorschriften für nachfüllbare Chemikalienbehälter erlassen, sodass die Verbraucher bestimmte Chemikalien, zum Beispiel Haushaltschemikalien, unter Reduzierung von Verpackungsabfällen sicher einkaufen können.
Der Vorschlag der Kommission zur Änderung der CLP-Verordnung muss nun im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens vom Europäischen Parlament und vom Rat gebilligt werden.
VCI befürchtet Abkopplung von UN-Standards
Mit der geplanten Überarbeitung von Regelungen zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen sind gravierende Auswirkungen auf eine Reihe von Chemikaliengesetzen zu erwarten. Der Verband der Chemischen Industrie (VCI) befürchtet dass sich die EU mit den neuen vorgeschlagenen Gefahrenklassen von einheitlichen UN-Standards abkoppelt. Gerd Romanowski, VCI-Geschäftsführer Umwelt und Technik, mahnt: „Statt die Unternehmen und ganz besonders den Mittelstand zu entlasten, sattelt die EU noch mehr Bürokratie drauf. Der Teufel steckt dabei im Detail. Die Aufnahme neuer Gefahrenklassen in die CLP-Verordnung ist mit einem auf Basis der REACH-Verordnung geplanten generischen Risikomanagement verknüpft und führt zu automatischen Stoffverboten beziehungsweise Verwendungsbeschränkungen. Wir fürchten deshalb, dass zahlreiche Chemikalien vom Markt verschwinden. Sie fehlen dann für Produkte, die zur Umsetzung der EU-Chemikalienstrategie und die Ziele des europäischen Green Deals wichtig sind. Die EU-Kommission sollte daher die Überarbeitung der CLP-Verordnung nicht überstürzen und sich ausreichend Zeit für praktikable Lösungen entlang der gesamten Lieferkette nehmen.“
Was ist die CLP-Verordnung?
Die CLP-Verordnung regelt die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien und setzt das international gültige Globally Harmonised System (GHS) der Vereinten Nationen in der EU um. Das GHS-System dient als international einheitliche Grundlage für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung. Hauptziel der CLP-Verordnung ist, die Akteure in der Lieferkette über mögliche schädliche Auswirkungen von Stoffen und Gemischen zu informieren, indem sie diese einstuft und auf der Grundlage dieser Einstufung entsprechend kennzeichnet. Die Überarbeitung der CLP-Verordnung (CLP-Revision) ist Teil der Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit (CSS) und damit des europäischen Green Deals.