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Wer bekommt im Ernstfall mehr Gas?

Drohender Gasversorgungsengpass zwingt zum Handeln
Wer bekommt im Ernstfall mehr Gas?

Wer bekommt im Ernstfall mehr Gas?
Gas wird in Europa aktuell zum knappen Rohstoff Bild: Corona Borealis – stock.adobe.com

Es wird immer deutlicher, wie wichtig es ist, die Energieabhängigkeit von Russland zu verringern und die Energieversorgung auf eine breitere Basis zu stellen. Aktuell kommt kein Gas mehr durch die Gaspipeline Nord Stream 1 nach Deutschland und Europa. Für die jährlichen Wartungsarbeiten ist die Pipeline bis zum 21. Juli stillgelegt. Nun wird mit Spannung und Sorge erwartet, ob und in welcher Menge Russland die Gaslieferungen nach dem Wartungtermin wieder aufnehmen wird. Der drohende Versorgungsengpass gibt der Debatte um eine Priorisierung der Abnehmer neuen Aufwind. Zudem schafft die Bundesregierung mit einer aktuellen Gesetzesänderung neue Möglichkeiten, um flexibel auf den angespannten Gasmarkt zu reagieren.

Gasversorgung noch stabil

Nach dem Lagebericht der Bundesnetzagentur vom 12.07.2022 ist die Gasversorgung in Deutschland im Moment stabil und die Versorgungssicherheit derzeit gewährleistet. Die aktuellen Füllstände der Speicher in Deutschland liegen bei über 60 %. Gas wird weiterhin aus Norwegen, den Niederlanden, Belgien bezogen. Um die Versorgungssicherheit in Deutschland weiter zu gewährleisten, analysiert und bewertet ein Krisenteam Gas die Versorgungslage engmaschig in seinen regelmäßigen Beratungen. Zum Krisenteam gehören neben den Vertreterinnen und Vertretern des BMWK auch Vertreterinnen und Vertreter der Bundesnetzagentur, des Marktgebietsverantwortlichen Gas und der Fernleitungsnetzbetreiber. Vertreterinnen und Vertreter der Bundesländer unterstützen das Krisenteam.

Priorisierung Notfall

Doch wer bekommt das knappe Gas, wenn tatsichlich der Ernstfall eintreten sollte und wir in den Wintermonaten eine Gasmangellage rutschen? Gemäß „Notfallplan Gas“ haben Privathaushalte und Kunden, die grundlegende soziale Dienste erbringenin in einer Gasmangellage Priorität in der Gasversorgung. Für die Versorgung dieser so genannten geschützten Kunden sind die Gasversorgungsunternehmen gemäß § 53a EnWG in besonderer Weise verantwortlich. Rechtsgrundlagen für die Durchführung der Krisen- und Notfallplanung in Deutschland sind neben der Verordnung (EU) Nr. 2017/1938 (SoS-VO) insbesondere folgende nationale Gesetze: Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz – EnWG), Gesetz zur Sicherung der Energieversorgung (Energiesicherungsgesetz 1975 – EnSiG) und die Verordnung zur Sicherung der Gasversorgung in einer Versorgungskrise (Gassicherungsverordnung – GasSV).

Gemäß EnWG haben Gasversorgungsunternehmen die Aufgabe, eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucher-freundliche, effiziente und umweltverträgliche Gasversorgung für die Allgemeinheit sicherzustellen. Darüber hinaus hat die Versorgung von geschützten Kunden in der SoS-VO einen besonderen Stellenwert. Die Gasversorgungsunternehmen haben auch im Falle einer teilweisen Unterbrechung der Versorgung mit Erdgas oder im Falle außergewöhnlich hoher Gasnachfrage besonders diesen Kundenkreis im Sinne der SoS-VO mit Erdgas zu versorgen und zwar solange die Versorgung aus wirtschaftlichen Gründen zumutbar ist. Diese Verpflichtung wird in Deutschland in § 53a EnWG umgesetzt. Die neue Definition des Geschützten Kunden wurde im Februar 2018 an die EU-Kommission gemeldet. Die Umsetzung dieser Definition in nationales Recht ist auf dem Weg. (Quelle: „Notfallplan Gas für die Bundesrepublik Deutschland“, BMWi)

Anpassung des Energiesicherungsgesetzes

Die Bundesregierung hat bereits Anfung Juni einen Beschluss gefasst, der die Energieversorgung in Deutschland sichern soll und dem Strommarkt mit Blick auf den Krieg in der Ukraine mehr Flexibilität ermöglicht. So soll wenn Gas knapp wird, Strom kurzfristig auch wieder vermehrt aus Kohle und Öl erzeugt werden können. Mit dem Entwurf werden vor allem Anpassungen im Energiesicherungsgesetz vorgenommen. Der Deutsche Bundestag stimmte dem Gesetzentwurf am 7. Juli 2022 mit Änderungen zu. Die Gesetzesänderungen passierten am 8. Juli auch den Bundesrat.

Ein wesentlicher Punkt der Gesetzesänderung ist die Möglichkeit für Energieversorger unter bestimmten, sehr strengen Voraussetzungen, ihre Gaspreise gegenüber den Kunden anzupassen, um auf gestiegene Beschaffungskosten zu reagieren. Neben Präzisierungen und Konkretisierungen zum bestehenden Preisanpassungsrecht des §24 Energiesicherungsgesetz (EnSiG) wird ein neues, alternatives Instrument eingeführt, das sogenannte saldierte Preisanpassungsrecht des §26 EnSiG. Ähnlich wie bei der mittlerweile entfallenen EEG-Umlage können Kosten als Preisbestandteile an alle Endkunden weitergereicht werden. Die Bundesregierung kann somit per Verordnung erwirken, dass die Kostenbelastung gleichmäßig auf die Gesamtheit der Gas-Verbraucherinnen und Verbraucher verteilt wird. Voraussetzung für jegliche Preisanpassungsrechte ist die Feststellung der Bundesnetzagentur, dass sich der Gesamtgasimport nach Deutschland erheblich reduziert hat.

Des Weiteren werden in §29 EnSiG zeitlich befristet gesellschaftsrechtliche Anpassungen eingeführt, die es der Bundesregierung ermöglichen und erleichtern Unternehmen der kritischen Infrastruktur im Energiesektor zu stabilisieren.

Auch im Entwurf des Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetzes sind Änderungen vorgesehen. Die Möglichkeit, die Gasverstromung zu reduzieren und verstärkt Kohle und Öl einzusetzen, soll höchstens für neun – statt bisher sechs – Monate gelten. Dies ist notwendig, um noch mehr Erdgas einzusparen. Mit der Ausweitung des Zeitraums wird sichergestellt, dass die Möglichkeit bis zum Ende des kommenden Winters erhalten bleibt. Die Gesetzesänderungen ermöglichen zukünftig auch, schon vor dem Krisenfall Verordnungen zu erlassen, die Energiesparmaßnahmen anordnen oder das Umweltrecht vorübergehend erleichtern. (Quelle: www.bundesregierung.de)

Reaktion des VCI

Die chemisch-pharmazeutische Industrie folgt schon allein aus wirtschaftlicher Notwendigkeit und aus Nachhaltigkeitsgesichtspunkten dem Aufruf, so viel Gas einzusparen, wie möglich. Der Verband der Chemischen Industrie (VCI) begrüßt die geplanten Gesetzesänderungen im Kampf gegen eine drohende Gasmangellage und appelliert an die Bundesregierung, dass für die Umrüstung der Anlagen zwingend schnelle Genehmigungen nötig sind.

VCI-Hauptgeschäftsführer Wolfgang Große Entrup stellt in diesem Zsammenhang klar: „Wir brauchen jetzt sofort einen Notfallplan für Genehmigungen. Unsere Unternehmen stehen in den Startlöchern, werden aber derzeit von den geltenden Regelungen ausgebremst.“ Die Bundesregierung habe bisher alles unternommen, um einen Engpass bei der Gasversorgung abzuwenden. Jetzt, so Große Entrup, bräuchten die Unternehmen zügig Rechtssicherheit. Das Thema Versorgungssicherheit ist auch ein wichtiger Punkt im Helpdesk zum Krieg in der Ukraine den der VCI u.a. für seine Mitgliedsfirmen zusammengestellt hat.

Daniela Held, Redakteurin

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