Das neunte Fresenius-Anwendertreffen am 20. und 21. November 2018 in Dortmund bot einen umfangreichen Erfahrungsaustausch und Praxistipps für die Registrierung und Kennzeichnung von Chemikalien im Sinne der europäischen Verordnungen Reach und CLP. Dazu hatte die Umweltakademie Fresenius ausgewiesene Experten aus Industrie und Behörden gewinnen können.
„REACH“, die europäische Verordnung über die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe, ist mittlerweile seit über zehn Jahren in Kraft. Im Jahr 2008 fanden erste Vorregistrierungen statt. Die endgültige Frist für die Registrierung aller in einer Menge von mehr als einer Tonne pro Jahr hergestellten, eingeführten oder in der EU in Verkehr gebrachten Chemikalien ist am 31. Mai 2018 abgelaufen. Auf dem Fresenius-Anwendertreffen zogen die Referenten eine Bilanz der ersten zehn Jahre unter Reach und blickten in die Zukunft.
Wird es Reach plus oder Reach Light geben?
„Nach zehn Jahren hat sich der Registrierungsstaub gelegt“, beschrieb Berater Michael Cleuvers die Reach-Gegenwart metaphorisch. Aber die Zukunft der Chemikalienverordnung sei alles andere als klar. Die Europäische Kommission arbeitet an einer Reihe konkreter Maßnahmen, die Verbraucher, Arbeitnehmer und Umwelt besser schützen sollen. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Qualität der von den Unternehmen eingereichten Registrierungsdossiers zu verbessern‚ das gesamte Zulassungsverfahren zu vereinfachen und gleiche Wettbewerbsbedingungen sowohl für die Unternehmen aus der EU als auch für Nicht-EU-Unternehmen zu gewährleisten. Eine Erweiterung der Verordnung zu „Reach plus“ ist ebenso möglich und denkbar wie eine Vereinfachung zu „Reach Light“…
Kein Blueprint für die Welt
Volker J. Soballa von Evonik Industries ist überzeugt: „Reach ist noch nicht vorbei.“ Die europäische Chemikalienagentur ECHA hat bisher 32.525 Registrierungsnummern für 10.708 verschiedene Stoffe zugewiesen. In 642 Fällen haben sich Unternehmen an die ECHA gewandt, weil bestimmte Daten bis zur Registrierungsfrist nicht verfügbar waren. Für 477 dieser Dossiers müssten Registranten noch fehlende Daten nachweisen, so Soballa.
Dass die europäische Verordnung auf der gesamten Welt Schule machen könnte, glaubt Soballa nicht: „Reach ist kein Blueprint für die Welt!“ Viele Länder benötigten seiner Meinung nach „erst einmal die ‚Basics‘“ wie die Einrichtung eines Stoffinventars und müssten erst einmal das System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien der Vereinten Nationen (GHS) einführen. Für viele Länder sei Reach deshalb zu aufwändig: „Nur sehr weit fortgeschrittene Länder können sich mit detaillierten Tools, umfangreicher Risikobewertung und Themen wie Analyse kombinatorischer Effekte oder Wirkung von Endokrinen Disruptoren beschäftigen.“
Interpretationsspielräume bringen Herausforderungen und Aufwand mit sich
Verbraucherprodukte und Bedarfsgegenstände mit SVHCs (Substances of Very High Concern, deutsch: „besonders besorgniserregende Stoffe“) unterliegen den Pflichten zur Informationsweitergabe und Notifizierung bei der Europäischen Chemikalienagentur. Welche Herausforderungen für Importeure von Erzeugnissen diese Informationsweitergabe mit sich bringt, schilderte Kester Lausecker, Qualitätsmanager bei KiK Textilien und Non Food. Als Importeur muss das Unternehmen die notwendigen Informationen nicht nur gewinnen und transportieren, sondern sie auch einer profunden Qualitätssicherung unterziehen. Oft beginnen die Probleme bereits bei der Definition des Begriffs „Erzeugnis“. Das schilderte Lausecker am simplen Beispiel einer Brotdose: Liegt in der Dose eine lose Gummidichtung, ist der Fall einfach. Dann handelt es sich um zwei Erzeugnisse. Ist die Dichtung aber fest im Deckel integriert, gibt es verschiedene Interpretationen und Definitionsmöglichkeiten. Die Definition des „kleinsten definierbaren Erzeugnisses, auf die eine Reach-konforme Erklärung angewiesen ist, sei eben alles andere als eindeutig: „Sie hängt maßgeblich vom eigenen Wissens-, Erfahrungs- und Informationsstand ab, ist teils sogar produktionsabhängig“, so Lausecker.
Die Folge: Aufwand und Kosten der Datengewinnung und -verwaltung seien enorm und „teilweise nicht einmal mehr analytisch realistisch greifbar.“ Seine Forderung ist deutlich: „Wir brauchen zur Sicherstellung der Wettbewerbsfähigkeit, Fairness und Rechtssicherheit einen sinnvollen Abschaltpunkt.“ Trotzdem kann Lausecker der Mehrarbeit durch Reach auch gute Seiten abgewinnen: Die gewonnenen Daten ermöglichen es ihm, Schlussfolgerungen für neue Regelungen und Produkte zu ziehen. Außerdem erlauben sie es, Synergiemöglichkeiten zwischen Produkten zu finden, gezielter einzukaufen und Qualitäten zu verbessern.
Reach-Compliance entlang der Lieferkette
Gerade weil Reach eine europäische und keine weltweite Richtlinie ist, stellt sie viele Unternehmen, die international agieren, vor Herausforderungen. Thomas Roth von der SCC Scientific Consulting Company (Bad Kreuznach) zeigte in seinem Vortrag, wie Unternehmen Reach-Compliance entlang der gesamten Lieferkette sicherstellen können. Ein typisches Problem tritt auf, wenn Unternehmen mit Herstellern, die nicht in der EU ansässig sind, zusammenarbeiten. Wenn dann Beistoffe registriert werden müssen, haben Unternehmen Probleme, diese Informationen vertraulich zu behandeln und keine Wettbewerbsgeheimnisse zu kommunizieren. Roth empfiehlt in solchen Fällen, dass Unternehmen den Nicht-EU-Hersteller dazu bewegen, die Lieferkette umzustellen und eine eigene EU-Niederlassung zu gründen. Die EU-Niederlassung könne dann generische REACH-Compliance-Zertifikate ausstellen, die die Vertraulichkeit der Produktzusammensetzung gewährleisten.
Die Tagungsunterlagen mit den Skripten aller Vorträge der Fresenius-Tagung können zum Preis von 295,- Euro zzgl. MwSt. bei der Umweltakademie Fresenius bezogen werden.