Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie begrüßt den Deutschland-Pakt von Bundeskanzler Scholz und fordert einen ähnlichen Ansatz für das Gesundheitswesen.
„Der Deutschland-Pakt des Bundeskanzlers ist ein wichtiger Vorstoß. Einige der enthaltenen Punkte brauchen wir dringend auch für das deutsche Gesundheitswesen. Denn Kosten und Lieferketten haben sich dramatisch verändert„, sagt Dr. Hans-Georg Feldmeier, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie e.V. (BPI). Oberstes Ziel sei es, die weitere Abwanderung pharmazeutischer Unternehmen zu verhindern und die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung hierzulande zu sichern. Der Deutschland-Pakt will Verfahrensabläufe in anderen Branchen entbürokratisieren, digitalisieren und beschleunigen. Diesen Dreiklang wünscht sich der BPI uns auch für die pharmazeutische Industrie. Insbesondere die folgenden Aspekte erhalten vom BPI volle Unterstützung:
1. Verfahrensrecht beschleunigen
Die Beschleunigung von Verfahren, insbesondere von Zulassungs- und Genehmigungsverfahren, ist essenziell für die pharmazeutische Industrie. Eine straffere und zielorientiertere Kommunikation zwischen Behörden und Unternehmen kann dazu beitragen, bürokratische Hürden abzubauen und Innovationen schneller auf den Markt zu bringen. „Das wäre nicht nur eine große Erleichterung und zugleich ein Anreiz für pharmazeutische Unternehmen, am Pharmastandort Deutschland zu forschen und zu produzieren. Langfristig gesehen profitieren davon auch Patientinnen und Patienten – ihnen stünden Therapieinnovationen schneller zur Verfügung“, sagt Feldmeier.
2. Digitale Transformation vorantreiben
Die Förderung der digitalen Transformation unter Einbeziehung von künstlicher Intelligenz (KI) ist ein wesentlicher Schlüssel, um Prozesse im Gesundheitswesen effizienter zu gestalten. Der direkten und schnellen Vernetzung der Akteure im Gesundheitssystem über digitale Lösungen, der Auswertung und Nutzung gesundheitsbezogener Daten durch die Akteure im Gesundheitssystem sowie dem Abbau von regulatorischen Hürden bei Forschungs- und Entwicklungsvorhaben kommen hierbei eine besondere Bedeutung zu. Mit dem Digitalgesetz (DigiG) und dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) will die Bundesregierung erstmalig die Nutzung von Gesundheitsdaten in den Vordergrund stellen. „Als BPI begrüßen wir einzelne Vorhaben der Gesetzesentwürfe, merken jedoch Verbesserungen an. Unter anderem müssen die regulatorischen Voraussetzungen für die Beantragung und Bearbeitung von Gesundheitsdaten für Forschungszwecke entschlackt und entbürokratisiert werden“, betont Feldmeier.
3. Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum stärken
Um den Forschungs- und Produktionsstandort Deutschland/Europa für pharmazeutische Unternehmen attraktiv zu halten, braucht es mehr Zukunftsinvestitionen. Der BPI begrüßt Maßnahmen wie das Wachstumschancengesetz, mit dem das Bundesministerium der Finanzen die steuerliche Forschungszulage ausbaut. Vor allem die Erhöhung der Bemessungsgrundlage, die Erhöhung des Fördersatzes von derzeit 25 auf 30 %, eine Ausweitung der förderfähigen Kosten von Personalkosten auf Sachkosten für die Forschungsvorhaben sowie die allgemeine Reduktion der Bürokratielast sind richtige und wichtige Schritte. Allerdings bleibt unverständlich, warum unter anderem nur Anlagevermögen und nicht alle F&E-Vorhaben zuordbare Verbrauchsgüter förderfähig sind.
4. Berechenbare und attraktive Rahmenbedingungen für den Produktionsstandort Deutschland/Europa
Bürokratiemonster wie das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz oder die vor kurzem beschlossenen Bevorratungs- und erweiterten Meldepflichten im ALBVVG belasten pharmazeutische Unternehmen. Konkrete Vorschläge, wie sich beispielsweise Rabattverträge in der Breite neugestalten lassen, um den Pharmastandort zu stärken, liegen auf dem Tisch. Das 4–3–2–1-Modell hat das Potenzial, Anbietervielfalt in Europa zu stärken. „Als pharmazeutische Industrie tragen wir gern unseren Teil dazu bei, an der Umsetzung der strategischen Ausrichtungen für das Gesundheitswesen mitzuwirken“, sagt Feldmeier.