Arzneimittel werden mit zahlreichen Maßnahmen gegen Fälschungen geschützt. Um die legale Lieferkette in der Arzneimittelversorgung aber noch sicherer zu machen, ergänzen seit dem 9. Februar 2019 zusätzliche Datencodes die zahlreichen bereits existierenden Sicherheitsmaßnahmen. Pharmaindustrie, Großhändler und Apotheker haben sich dazu in der Organisation Securpharm zusammengeschlossen und das deutsche Schutzsystem gegen Arzneimittelfälschungen aufgebaut. Und so funktioniert‘s: In einem quadratischen Data-Matrix-Code, der sich auf beinahe allen verschreibungspflichtigen Arzneimitteln befinden muss, ist eine individuelle Seriennummer gespeichert, die der Apotheker vor der Abgabe an den Patienten scannt und auf Übereinstimmung mit den Informationen einer Herstellerdatenbank prüft. So wird die Echtheit der Packung verifiziert. Zusätzlich sichert ein Erstöffnungsschutz die Unversehrtheit der Arzneimittelpackung.
Allein in Deutschland werden pro Jahr 750 Millionen zu verifizierende verschreibungspflichtige Arzneimittel an die Patienten abgegeben. Europaweit dürfen seit dem 9. Februar 2019 nur noch Packungen von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln neu auf den Markt gebracht werden, die diese vorgeschriebenen Sicherheitsmerkmale aufweisen. In der Übergangszeit wird es in den Apotheken sowohl neue, mit dem Data-Matrix-Code versehene Arzneimittelpackungen, als auch Packungen ohne den zusätzlichen Sicherheitscode geben. Mit jedem Tag wird das Schutzsystem also immer sicherer.
Für die Errichtung des Fälschungsschutzsystems haben die Unternehmen der pharmazeutischen Industrie viel Zeit, Geld und Energie investiert – immer mit dem Ziel vor Augen, dass die Patienten mit noch sichereren Arzneimitteln versorgt werden. Diesem Kraftakt ging die EU-Fälschungsrichtlinie voraus, die 2011 verabschiedet wurde. Eine gute Nachricht für die Patienten in Europa.