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Wachstumschancengesetz erleichtert Forschungsförderung

Wachstumschancengesetz erleichtert Forschungsförderung
Änderungen bei der Forschungszulage nutzen

Änderungen bei der Forschungszulage nutzen
Patrick Lerner ist Managing Director von Ayming in Deutschland Bild: Ayming
Um Innovationen zu fördern und Unternehmen zu unterstützen, wurde Ende März 2024 das Wachstumschancengesetz vom Bundesrat verabschiedet. Mit einher ging auch eine Änderung des Forschungszulagengesetzes (FZulG). Was das für Pharmaunternehmen bedeutet und wie sie davon profitieren können, erklärt Patrick Lerner, Managing Director von Ayming in Deutschland.

Herr Lerner: Welche aktuellen Themen und Trends sehen Sie derzeit im Pharmabereich?

Patrick Lerner: Es gibt einige branchenübergreifende Meta-Themen. Zum einen wird immer mehr das Internet of Things (IoT) genutzt, um bestimmte Prozesse zu automatisieren. Gerade auch digitale Zwillinge werden immer häufiger eingesetzt. Der Trend geht außerdem immer mehr in Richtung Nachhaltigkeit. Das Forschungsspektrum im Pharmabereich ist traditionell sehr breit. Aktuelle Trends sind unter anderem im Bereich der Bioinformatik
zu beobachten. So werden zum Beispiel Proteine simuliert, anstatt mit Kristallstrukturanalysen zu arbeiten. Auch die additive Fertigung, das sogenannte Tissue Engineering, wird immer häufiger eingesetzt. Ein anderes Thema, das in Zukunft eine große Rolle spielen wird, sind leitfähige biologische Materialien, die für bestimmte Sensoren oder Nano-Bots im menschlichen Körper eingesetzt werden. Da werden wir in den kommenden Jahren einiges sehen.

Wie beeinflusst die Wirtschaftsstruktur Deutschlands die Innovationsdynamik und Wettbewerbsfähigkeit der Pharmaindustrie im globalen Kontext?

Lerner: Das ist gar nicht so einfach zu beantworten, denn hier müssen ja nicht nur deutsche, sondern auch EU-weite Standards erfüllt werden. Insbesondere in der Pharmaindustrie, bei der Zulassung neuer Medikamente, der Entwicklung fortschrittlicher Therapiemethoden und der Berücksichtigung weiterer wichtiger Faktoren, spielt dies eine zentrale Rolle. Deutschland fördert Innovationen branchenübergreifend, wovon auch die Pharmabranche erheblich profitiert.

Um Innovationen zu fördern und Unternehmen zu unterstützen, wurde Ende März das Wachstumschancengesetz vom Bundesrat verabschiedet. Was sind die wichtigsten Aspekte dieses Gesetzes und was bedeuten diese konkret für Pharmaunternehmen?

Lerner: Das ist natürlich relativ umfangreich. Was für Pharma aber am interessantesten sein dürfte, sind die Veränderungen beim Forschungszulagengesetz, weil hier zum Beispiel die Förderhöhen geändert und neue Aspekte mit aufgenommen wurden. Von 2020 bis 2023 waren zunächst alle Personalkosten und Nebenkosten für Forschung und Entwicklung zu 100 % förderfähig. Von den gesamten förderfähigen Kosten der Aufträge wurden 60 % berücksichtigt, wovon ein Viertel als Förderbetrag gewährt wurde.
Ab 2024 werden nun auch bewegliche Wirtschaftsgüter berücksichtigt. Das ist gerade für Pharmaunternehmen, bei denen ein hohes Maß an Kosten auftritt, von Vorteil. Der Prozentsatz der förderfähigen Kosten von Aufträgen wurde von 60 %auf 70 % erhöht. Außerdem wurde die maximale Förderhöhe generell angehoben. Der Gesetzgeber hat die Obersumme auf 2,5 Mio. Euro im Jahr angehoben, für kleine und mittlere Unternehmen sogar auf 3,5 Mio. Euro, bei einer Erhöhung der Förderung von 25 %auf 35 %. Besonders für Unternehmen, die hohe Personalkosten in ihren Projekten haben, ist es sehr reizvoll. Was auch sehr praktisch ist: Die Förderung kann bis zu vier Jahre rückwirkend beantragt werden.

Nach welchen Kriterien wird entschieden, ob Projekte förderfähig sind?

Lerner: Grundsätzlich wird in drei verschiedene Arten von förderfähiger Forschung eingeteilt: Grundlagenforschung, industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung. Die meisten unserer Kunden fallen in den letzten Teil. Außerdem gibt es drei Grundkriterien, nach denen bewertet wird, ob etwas förderfähig ist. Das erste Kriterium ist die Neuartigkeit. Das bedeutet nicht, dass man absoluter Pionier sein muss, es sollte aber noch nicht allgemeiner Stand der Technik sein. Ein weiteres Kriterium ist die Planmäßigkeit. Hierzu müssen ein Arbeitsplan aufgestellt und die Kosten im Nachhinein belegt werden können – das ist eigentlich nie ein Problem. Das letzte Kriterium, die Unsicherheit, stellt in der Regel auch kein Hindernis dar. In der Forschung gibt es eigentlich immer Risiken, da das Ergebnis nie mit 100 % Sicherheit vorhergesagt werden kann.

Können Sie mir Beispiele für förderfähige Projekte in der Pharmabranche nennen?

Lerner: Wir hatten einen Fall, bei dem ein Qualitätssicherungsverfahren in einem Pharma-/Biotech-Unternehmen automatisiert wurde. Es gab auch Fälle, in denen neue Mittel mit Pflanzenextrakten entwickelt werden sollten. Prozess-Entwicklungen, Medikamenten-Entwicklungen, Automatisierungsprozesse, dies sind förderfähige Themen, solange sie am Markt noch nicht groß etabliert sind. Grundsätzlich gibt es eine große Projektvielfalt, gerade in der Pharmabranche. Nahezu alles, was nach wissenschaftlichen Standards arbeitet, kann gefördert werden.

Können Sie den Antragsprozess für Forschungsförderung näher erläutern?

Lerner: Die Beantragung lässt sich in zwei Schritte aufteilen. Der erste erfolgt bei der sogenannten Bescheinigungsstelle Forschungszulage, kurz BSFZ. Dort meldet man sich mit einem Projekt, das gerade schon läuft, abgeschlossen ist oder noch in der Zukunft stattfinden wird. Die Förderfähigkeit wird geprüft und entsprechende Bescheide über diese anschließend ausgestellt. Soweit dann der Bescheid vorliegt, kann man beim Finanzamt, typischerweise über das Elster-Portal, den zweiten Schritt angehen. Hier müssen alle tatsächlich in einem Geschäftsjahr pro Vorhaben angefallenen Kosten, die förderfähig sind, angegeben werden. Wichtig zu wissen ist, dass die Förderung nicht unmittelbar ausgezahlt, sondern bei der nächsten Steuererklärung, der Körperschaftsteuer, geltend gemacht wird. In der Regel wird diese dann steuermindernd angerechnet. Sollte der Förderbetrag höher sein als die zu zahlenden Steuern, wird der überschüssige Betrag ausgezahlt.

Bietet das Gesetz spezielle Anreize, um umweltfreundliche Technologien und nachhaltige Praktiken zu unterstützen?

Lerner: Es gibt keine speziellen Anreize für Pharma. Dennoch ist es für Pharmaunternehmen sehr einfach, die Forschungszulage zu nutzen. Die meisten Unternehmen der Branche gehören wahrscheinlich nicht zu den KMU. Aufgrund des „KMU-Bonus“ in der Forschungszulage ist es für diese Unternehmen aber besonders spannend.

Wie hilft das Wachstumschancengesetz bei der Entwicklung neuer Medikamente, besonders bei der Beschleunigung von Zulassungsverfahren?

Lerner: Das Wachstumschancengesetz hat auf die Zulassungsprozesse keinen direkten Einfluss. Wir haben strenge Standards und das ist auch gut so. Es ist aber durchaus positiv, dass die Entwicklung unterstützt wird. Selbst wenn ein Projekt nicht wie geplant verläuft, bleibt es förderfähig, solange die F&E-Standards eingehalten werden. Dies beschleunigt zwar nicht den Prozess, verringert aber das wirtschaftliche Risiko und erhöht damit die Bereitschaft zur Förderung.

Wie unterstützt Ayming bei der Beantragung der Fördermittel?

Lerner: Der Erhalt der Fördermittel wird erst dann möglich, wenn die Anträge dafür korrekt gestellt werden und die Förderfähigkeit des Projekts in einer limitierten Anzahl an Zeichen dargelegt werden kann. Für ungeübte Antragsteller könnte sich dieser elementare Schritt als sehr zeitaufwendig und nur selten von Erfolg gekrönt erweisen. Ayming ist ein internationaler Spezialist für Fördermittel und Innovationsförderung und bietet hier umfangreiche Unterstützung.

Eine unserer Lösungen, die insbesondere auf kleine und mittelständische Unternehmen sowie auf Start-ups zugeschnitten ist, heißt Rapid FZulG. Das bedeutet, wir erstellen den Förderantrag innerhalb von zehn Tagen für ein Innovationsprojekt. Rapid FZulG umfasst die Identifizierung förderungsfähiger Innovationen und F&E-Projekte im Unternehmen, die Erstellung des Förderantrags innerhalb von zehn Tagen, die Begleitung des Genehmigungsprozesses durch entsprechend ausgebildete Experten des jeweiligen Fachgebiets und die Unterstützung bei der Einhaltung regulatorischer Pflichten.

Ayming Deutschland GmbH, Düsseldorf


Das Interview führte für Sie: Daniela Held

Redakteurin

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