Startseite » Pharma »

EU-QP-Zertifizierung nach einem Brexit

Pharma Xing
EU-QP-Zertifizierung nach einem Brexit

Das U.K.-Ministerium für Gesundheit und Soziales hat eine Meldung mit dem Titel “Batch testing medicines if there’s no Brexit deal” über die Folgen für die Chargenprüfung, die Qualified-Person-(QP-)Zertifizierung und Freigabe veröffentlicht. Festgelegt wird ein Notfallplan für den Fall eines eventuell negativen Ergebnisses der Verhandlungen über den Austritt aus der EU. Vor dem 29. März 2019 wird sich nichts ändern. Hersteller dürfen Arzneimittelchargen überall in der EU, im EWR oder in einem MRA- (Mutual-Recognition-Agreement-)Drittland testen. Eine in Großbritannien ansässige QP kann eine Charge für den EU- oder EWR-Markt zertifizieren und umgekehrt. Wenn es kein Abkommen gibt, wird das Vereinigte Königreich nach dem 29. März 2019 ein Drittland für die EU und nicht mehr Teil der europäischen Arzneimittelbehörde EMA sein. Dennoch wird das U.K. die Chargenprüfungen von Humanarzneimitteln, die in Ländern ausgeführt wurden, die auf einer Liste des U.K.Ministeiums stehen, weiterhin akzeptieren. Diese würde Länder aus der EU und dem EWR beinhalten sowie Länder, die ein MRA mit der EU haben. (Quelle: GMP-Navigator)

Unsere Webinar-Empfehlung
Newsletter

Jetzt unseren Newsletter abonnieren

cav-Produktreport

Für Sie zusammengestellt

Webinare & Webcasts

Technisches Wissen aus erster Hand

Whitepaper

Hier finden Sie aktuelle Whitepaper

Top-Thema: Instandhaltung 4.0

Lösungen für Chemie, Pharma und Food

Pharma-Lexikon

Online Lexikon für Pharma-Technologie

phpro-Expertenmeinung

Pharma-Experten geben Auskunft

Prozesstechnik-Kalender

Alle Termine auf einen Blick


Industrie.de Infoservice
Vielen Dank für Ihre Bestellung!
Sie erhalten in Kürze eine Bestätigung per E-Mail.
Von Ihnen ausgesucht:
Weitere Informationen gewünscht?
Einfach neue Dokumente auswählen
und zuletzt Adresse eingeben.
Wie funktioniert der Industrie.de Infoservice?
Zur Hilfeseite »
Ihre Adresse:














Die Konradin Verlag Robert Kohlhammer GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten, die der Nutzer bei der Registrierung zum Industrie.de Infoservice freiwillig zur Verfügung stellt, zum Zwecke der Erfüllung dieses Nutzungsverhältnisses. Der Nutzer erhält damit Zugang zu den Dokumenten des Industrie.de Infoservice.
AGB
datenschutz-online@konradin.de