Auch: Abnahmeinspektion.
Allgemeine GMP-Inspektion, innerhalb derer die Überwachungsbehörde in Betrieben, Einrichtungen und bei Personen vor Erteilung und Erweiterung einer Erlaubnis gemäß §§ 13 Abs. 1 (Herstellungserlaubnis), 72 AMG (Einfuhrerlaubnis) bzw. § 17d TierSG (Tierseuchengesetz) die Feststellung trifft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Sie kann überdies bei einer wesentlichen Änderung der Herstellungserlaubnis notwendig sein.
© 2013 – ECV – Lexikon der Pharmatechnologie