Arzneimittel im Sinne des § 2 Abs. 1 AMG, die Antigene oder Haptene enthalten und dazu bestimmt sind, bei Mensch oder Tier zur Erkennung von spezifischen Abwehr- oder Schutzstoffen angewendet zu werden (Testallergene) oder Stoffe enthalten, die zur antigenspezifischen Verminderung einer spezifischen immunologischen Überempfindlichkeit angewendet werden (Therapieallergene), gem. § 4 Abs. 5 AMG.
© 2013 – ECV – Lexikon der Pharmatechnologie
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