Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker; Fachkommission der ABDA (Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände).
Zu den Aufgaben der AMK gehört das Erfassen von Meldungen der Apotheken zur Arzneimittelqualität und -sicherheit. Gemeldete Arzneimittel werden im eigenen Zentrallabor untersucht und Informationen darüber werden an die Bundesbehörden weitergegeben. Über das Informationssystem der AMK können bedenkliche Arzneimittel innerhalb weniger Stunden aus den Apotheken zurückgerufen werden.
© 2013 – ECV – Lexikon der Pharmatechnologie