Abk.: ApBetrO.
Verordnung über den Betrieb von Apotheken, neugefasst durch Bekanntmachung vom 26. 9. 1995 (BGBl. I, 1195), Stand: 5. 6. 2012 (BGBl. I, 1254). Ihre Vorschriften legen fest, wie die ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung der Bevölkerung sicherzustellen ist (§ 1 Abs. 1 Satz 2 ApBetrO). Sie enthält insbesondere Regelungen für öffentliche Apotheken und Krankenhausapotheken.
© 2013 – ECV – Lexikon der Pharmatechnologie
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