Startseite » Pharma » Lexikon Pharmatechnologie »

Archivierung

Lexikon Pharmatechnologie
Archivierung

Dokumente, die im Zusammenhang mit der Herstellung und Prüfung von Arzneimitteln stehen (dazu gehören auch die gerätebezogenen Dokumente, die Qualifizierungs- und Validierungsdokumentation), müssen mindestens 1 Jahr über das Verfallsdatum des Arzneimittels hinaus aufbewahrt werden (§ 18 Abs. 1 Satz 1 AMWHV [Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung]). In der Regel sind das 6 Jahre. Viele Unternehmen bewahren die Dokumentation noch darüber hinaus auf, um im Falle eines Rechtsstreites über Nachweise zu verfügen. Unterlagen aus der Entwicklung sollten im eigenen Interesse länger aufbewahrt werden, weil der Entwicklungsprozess oft mehrere Jahre dauert und nur durch die vollständige Dokumentation Entwicklungsfehler zu widerlegen sind.

Die Räumlichkeiten, in denen die Dokumentation aufbewahrt wird, müssen vor Zutritt Unbefugter, vor Feuer und Wasserschäden geschützt sein. Wenn die Dokumente auf optischen Datenträgern oder auf Magnetbändern archiviert werden, muss die Verfügbarkeit bis zum vorgeschriebenen Zeitpunkt gegeben sein; d. h., dass entsprechende Lesegeräte ebenfalls archiviert werden und Datenträger nach einer bestimmten Laufzeit umkopiert werden müssen, um Alterungserscheinungen vorzubeugen.

© 2013 – ECV – Lexikon der Pharmatechnologie

Newsletter

Jetzt unseren Newsletter abonnieren

cav-Produktreport

Für Sie zusammengestellt

Webinare & Webcasts

Technisches Wissen aus erster Hand

Whitepaper

Hier finden Sie aktuelle Whitepaper

Top-Thema: Instandhaltung 4.0

Lösungen für Chemie, Pharma und Food

Pharma-Lexikon

Online Lexikon für Pharma-Technologie

phpro-Expertenmeinung

Pharma-Experten geben Auskunft

Prozesstechnik-Kalender

Alle Termine auf einen Blick


Industrie.de Infoservice
Vielen Dank für Ihre Bestellung!
Sie erhalten in Kürze eine Bestätigung per E-Mail.
Von Ihnen ausgesucht:
Weitere Informationen gewünscht?
Einfach neue Dokumente auswählen
und zuletzt Adresse eingeben.
Wie funktioniert der Industrie.de Infoservice?
Zur Hilfeseite »
Ihre Adresse:














Die Konradin Verlag Robert Kohlhammer GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten, die der Nutzer bei der Registrierung zum Industrie.de Infoservice freiwillig zur Verfügung stellt, zum Zwecke der Erfüllung dieses Nutzungsverhältnisses. Der Nutzer erhält damit Zugang zu den Dokumenten des Industrie.de Infoservice.
AGB
datenschutz-online@konradin.de