Gezielte oder zufällige Veränderung des strukturellen Aufbaus eines Stoffgefüges mit dem Ergebnis einer merklichen Erhöhung der mechanischen Härte als typische Eigenschaftsänderung.
Bei metallischen Werkstoffen erfolgen Härtezunahmen z. B. meist beim kaltplastischen Umformen aufgrund typischer Materialverfestigungen oder aber bei geeigneten Stahlwerkstoffen durch gezielte Wärmebehandlung (Härten).
Bei geeigneten Kunststoffen erfolgt das Aushärten in der Regel durch einen dreidimensionalen chemischen Vernetzungsvorgang der Molekülstrukturen durch Valenzbindungen (Duroplaste), wobei dieser Vorgang irreversibel ist.
Eine Aufhebung bzw. Zerstörung des Aushärteergebnisses (Duromerstruktur / Riesenmolekül) erfolgt in der Regel nur durch chemische oder aber durch thermische Zersetzung (Pyrolyse).
© 2013 – ECV – Lexikon der Pharmatechnologie