Kunststoffe sind organische Stoffe und insofern grundsätzlich brennbar. Als Konstruktionswerkstoffe werden Kunststoffe aus diesem Grunde in Brandgefährdungsklassen eingeteilt. Die 3 Brandgefährdungsklassen sind geringe Brandgefährdung, mittlere Brandgefährdung und große Brandgefährdung, wobei die verschiedenen Kunststoffwerkstoffe im Einzelfall vom Anwender / von der Behörde nach der Brennbarkeit in die entsprechende Klasse eingeteilt werden. Diese Einteilung erfolgt stets in Anlehnung an DIN 4102 (EN 2) bzw. die UL 94.
© 2013 – ECV – Lexikon der Pharmatechnologie