Abk.: BVL.
Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
Das BVL ist zuständig für Schnellwarnsysteme, die Koordinierung einer bundeseinheitlichen Lebensmittelüberwachung und die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, Tierarzneimitteln und gentechnisch veränderten Organismen. Daneben übernimmt es die Koordination bestimmter Überwachungsaufgaben für Produkte, die mit Lebensmitteln oder dem Körper in Kontakt kommen, sowie Spielwaren, Kosmetika und Tabakwaren; es erteilt Ausnahmegenehmigungen für Versuchszwecke mit Futtermitteln und prüft Anträge auf Zulassung von Futterzusatzstoffen, Bioproteinen und Diätfuttermitteln.
Der Behörde sind eine europäische und acht nationale Referenzlaboratorien für bestimmte Rückstände und Kontaminationen zugeordnet.
In einem Netzwerk europäischer Behörden engagiert sich das Amt für den grenzüberschreitenden Verbraucherschutz.
© 2013 – ECV – Lexikon der Pharmatechnologie