Abk.: BfArM.
Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.
Ziel des BfArM ist die Abwehr von Gesundheitsgefahren durch kontinuierliche Verbesserung von Arzneimitteln, Risikoüberwachung von Medizinprodukten und Überwachung des Betäubungsmittel- und Grundstoffverkehrs.
Die Behörde ist zuständig für die Zulassung von Fertigarzneimitteln auf Grundlage des Arzneimittelgesetzes und die Arzneimittelsicherheit bereits zugelassener Arzneimittel. Sie erteilt Erlaubnisse zur Teilnahme am legalen Verkehr mit Betäubungsmitteln und Grundstoffen. Vorkommnisse mit zugelassenen Medizinprodukten müssen dem BfArM gemeldet werden. Dieses erstellt daraufhin eine Risikobewertung und überwacht Korrekturmaßnahmen der Hersteller.
© 2013 – ECV – Lexikon der Pharmatechnologie