Abk.: BfR.
Anstalt des öffentlichen Rechts im Geschäftsbereich des Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
Zu den Aufgaben des BfR zählen die Bewertung und das Aufspüren neuer gesundheitlicher Risiken, die Erarbeitung von Empfehlungen und die Kommunikation dieses Prozesses. Daneben hat es den gesetzlichen Auftrag, die Öffentlichkeit über mögliche, identifizierte und bewertete Risiken durch Lebensmittel, Stoffe und Produkte für Verbraucher zu informieren. Zur Erfüllung dieser Aufgaben betreibt das BfR auch eigene Forschung.
Die Ergebnisse des Instituts bilden die Basis für die wissenschaftliche Beratung der beteiligten Bundesministerien und anderer Behörden, z. B. des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.
© 2013 – ECV – Lexikon der Pharmatechnologie