Abk.: BMG.
Oberste deutsche Bundesbehörde des Gesundheitswesens mit Hauptsitz in Bonn und zweitem Dienstsitz in Berlin.
Zu den Aufgaben des Ministeriums zählen die Erhaltung der Leistungsfähigkeit der gesetzlichen Krankenversicherung und der Pflegeversicherung, die Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität des Gesundheitswesens, die Stärkung der Patienteninteressen, die Sicherung der Wirtschaftlichkeit und Stabilisierung der Beitragssätze, die Krankheitsprävention und -prophylaxe, die Erarbeitung von Rahmenvorschriften für die Herstellung, klinische Prüfung, Zulassung, Vertriebswege und Überwachung von Arzneimitteln und Medizinprodukten, die Prävention der Drogen- und Suchtgefahren, die Behindertenpolitik und die europäische und internationale Gesundheitspolitik.
Zum Geschäftsbereich der Behörde gehören das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), das Deutsche Institut für medizinische Dokumentation und Information, das Paul-Ehrlich-Institut (PEI, Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel) und das Robert-Koch-Institut (RKI, Bundesinstitut für Infektionskrankheiten und nicht übertragbare Krankheiten).
© 2013 – ECV – Lexikon der Pharmatechnologie