Abk.: ABDA.
Zusammenschluss der Apothekerverbände und -kammern der Länder mit Sitz in Berlin. Die ABDA ist die Vertretung der Mitgliedsorganisationen gegenüber den Behörden und Körperschaften. Sie definiert die Tätigkeiten der Apotheker in der öffentlichen Apotheke, Krankenhäusern, Behörden, der Pharmaindustrie und Hochschulen. Die ABDA organisiert den jährlich stattfindenden Apothekertag.
© 2013 – ECV – Lexikon der Pharmatechnologie
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