Eine freiwillige Erklärung der Hersteller und Importeure, dass das gekennzeichnete Produkt den Anforderungen der EU-Verordnung 765/2008 genügt. Das CE-Kennzeichen ist entgegen der landläufigen Meinung kein Gütesiegel für Qualität, sondern dokumentiert lediglich, dass die gesetzlichen Mindestanforderungen eingehalten wurden.
© 2013 – ECV – Lexikon der Pharmatechnologie
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