Abk.: DMF.
Unterlage oder Akte (File) eines pharmazeutischen Herstellers für eine Behörde (Food and Drug Administration, European Medicines Agency), welche detaillierte Informationen enthält, die in einem engen Zusammenhang zur Produktion eines Arzneimittels stehen. Ein DMF ist nicht Bestandteil einer Zulassung eines Arzneimittels.
© 2013 – ECV – Lexikon der Pharmatechnologie
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