Von der Eichordnung gesetzlich vorgeschriebene und von einem Eichbeamten durchgeführte Überprüfung von Messgeräten zum Schutz des Verbrauchers vor Täuschungen. Die Eichung findet in der Regel wesentlich seltener statt als die Kalibrierung.
© 2013 – ECV – Lexikon der Pharmatechnologie
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