Siehe auch: Zugversuch, Brucheinschnürung.
Plastische Dehnung im Einschnürbereich, z. B. bei einer Zugprobe, mit Erreichen der Streckgrenze des Werkstoffs. Die Einschnürdehnung ist dabei stets auf einen relativ engen Bereich des Bauteils beschränkt und löst prinzipiell die bis dahin vorliegende Gleichmaßdehnung ab.
© 2013 – ECV – Lexikon der Pharmatechnologie
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