Bei der Herstellung von Bauteilen aus Stahl werden im Rahmen der Wärmebehandlung eine Reihe von Glühverfahren, wie etwa Weichglühen, Rekristallisationsglühen, Spannungsfreiglühen, Anlassen etc. angewandt, wobei in Abhängigkeit vom Werkstoff für jedes Glühziel ein entsprechender Temperaturbereich und eine entsprechende Haltedauer der Temperatur vorgegeben ist.
Für austenitische Edelstahllegierungen ist ausnahmslos nur das Lösungsglühen (Lösungsglühbehandlungen) bei 1.050–1.100 °C über 5 bis 15 Minuten mit anschließendem Abschrecken zugelassen.
Alle anderen Glühverfahren bei tieferen Temperaturen (600–900 °C) verursachen ungünstige Diffusionsprozesse (Diffusion) und unerwünschte Gefügeumwandlungen (Gefüge) (typisch z. B. Sigma-Phase, Laves-Phase), wie etwa Deltaferritbildungen (Deltaferrit) oder Chromcarbidbildungen.
Glühoperationen zum Weichglühen, Blankglühen, Spannungsfreiglühen etc. erfolgen für austenitische Edelstähle stets bei der Lösungsglühtemperatur (1.050–1.100 °C) und sind somit stets Lösungsglühprozesse – allerdings mit unterschiedlichen Temperaturhaltezeiten. Die Abkühlung erfolgt dabei immer als Abschreckvorgang.
© 2013 – ECV – Lexikon der Pharmatechnologie