Überwachungsmaßnahme der zuständigen Behörde vor Ort bei Betrieben, Einrichtungen und Personen mit einer Herstellungserlaubnis oder Einfuhrerlaubnis unter Beteiligung eines GMP-Inspektors. Dabei wird beurteilt, ob die Grundregeln für die Herstellung und Sicherung der Qualität von Arzneimitteln, v. a. des EG-GMP-Leitfadens und der AMWHV, eingehalten werden.
© 2013 – ECV – Lexikon der Pharmatechnologie
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