Eigenhändige Texterstellung oder -ergänzung. Handschriftliche Eintragungen sind in der Dokumentation erlaubt. Es muss aber dafür genügend Platz zur Verfügung stehen (keine Überschreibungen), und handschriftliche Eintragungen müssen eindeutig, gut lesbar und unauslöschbar sein, d. h. mit einem dokumentenechten Stift vorgenommen werden (erlaubt: z. B. Kugelschreiber, Filzstift; nicht erlaubt: Bleistift und vergleichbare Schreibgeräte).
© 2013 – ECV – Lexikon der Pharmatechnologie
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