Abkürzungswort aus International Commercial Terms.
Von der Internationalen Handelskammer, ICC, in Paris seit dem Jahr 1936 herausgegebene Vertrags- und Lieferbedingungen, die den Parteien eines Kaufvertrages eine standardisierte Abwicklung im internationalen, aber auch nationalen Handelsgeschäft ermöglichen. Die Incoterms beinhalten Regelungen zur Kosten- und Risikoverteilung sowie zu Sorgfaltspflichten zwischen den Vertragspartnern. Die Regelungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen Vereinbarung durch die Vertragsparteien, die darauf Bezug nehmen können.
Im Unterschied dazu gelten die Regelungen des UN-Kaufrechts (CISG) kraft völkerrechtlicher Vereinbarung, wenn sie die Parteien – was zulässig ist – nicht abbedingen.
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