Dokumentengestützte Überprüfung der zulassungsbezogenen Angaben und Unterlagen in Betrieben und Einrichtungen, die Arzneimittel entwickeln, herstellen oder prüfen durch die für die Zulassung zuständige Bundesoberbehörde (§ 25 Abs. 5 AMG) nach einer von dort festzulegenden Verfahrensanweisung.
© 2013 – ECV – Lexikon der Pharmatechnologie
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