Von lat. instillare „einträufeln”, zu stilla „Tropfen”.
Tropfenweise Verabreichung von flüssigen Arzneimitteln in den Organismus durch Hohlorgane, Körperhöhlen und -öffnungen, Gelenke, Bindehautsack; im Gegensatz zur Infusion. Bei der Instillation verbleibt das Medikament am Ort der Applikation und wirkt dort lokal.
© 2013 – ECV – Lexikon der Pharmatechnologie
Teilen: